Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.61
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Generalversammlung
vom 08.02.2001
In der ordentlichen Generalversammlung des „Verein Internationaler
Tanzsommer Innsbruck“ vom 08.02.2001 wurde die Gründung einer
GmbH zur Durchführung des Tanzsommers als Tagesordnungspunkt
abgehandelt. Aus dem der Kontrollabteilung vorliegendem Protokoll zu
dieser Sitzung war zu entnehmen, dass der Vereinsobmann die Gründung einer GmbH in den Raum stellte und dies damit begründete, dass
der Vereinsvorstand mit seinem persönlichen Vermögen für Entscheidungen des Obmannes haften würde und daher diese Konstellation mit
der Größenordnung des Tanzsommers nicht mehr tragbar wäre.
Der Tagesordnungspunkt der Generalversammlung endete mit der einstimmigen Beauftragung des Vereinsobmannes eine GmbH zu gründen, wobei der Obmann (Josef Resch) zustimmte, das notwendige Eigenkapital in die GmbH einzubringen.
Zusätzlich wurde in der Generalversammlung vom 08.02.2001 protokolliert, dass die Tätigkeit von Josef Resch für den TANZSOMMER neu
bewertet und vom Verein bzw. der neu zu gründenden GmbH entsprechend abgegolten werden müsse. Als Geschäftsbasis zwischen Verein
und GmbH wurde die Absicht erklärt, einen Vertrag mit einem Anwalt
bzw. Notar aufzusetzen.
Entwicklung der
Position
„Entschädigung“
bis 2002
Aus den im Stadtarchiv vorhandenen Abrechnungen, die der Obmann
des „Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ an den Verein
„Innsbrucker Sommerspiele“ übermittelt hatte, konnte die Kontrollabteilung entnehmen, dass die Position „Entschädigung Resch“ erstmals in
der Abrechnung im Jahr 1998 (ATS 350.000,00 entspricht € 25.435,49)
aufgelistet wurde.
Dem Datenmaterial des Stadtarchives aus dem Jahr 2001 waren zudem zwei Schreiben von Josef Resch beigelegt, welche die Höhe der
Entschädigung mit einem Gehaltsvergleich eines Organisators einer
anderen künstlerischen Veranstaltung in Innsbruck erläuterten. Eines
dieser Schreiben war mit 02.04.2001 datiert und an die damalige Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck gerichtet und das andere Schriftstück (vom 14.11.2000) war an die Kulturabteilung des Landes Tirol
adressiert. Letzteres hatte zusätzlich eine beispielhafte Gehaltsabrechnung im Anhang. Basierend auf einem monatlichen Bruttogehalt von
ATS 45.000,00 (€ 3.270,28) inklusive Lohnnebenkosten wurde in dieser
Berechnung dabei ein Jahresbetrag von ATS 811.033,20 (€ 58.940,08)
ausgewiesen.
Der Kontrollabteilung ist im Laufe der Prüfung auch das Protokoll der
ordentlichen Generalversammlung vom 12.01.2002 des in diesem Kapitel beschriebenen Vereins übergeben worden. In der Niederschrift wurde festgehalten, dass u.a. auch die Thematik der Leistungsverrechnung
behandelt worden ist. Diesbezüglich beschloss der Vorstand des Vereins einstimmig die Verrechnung von € 61.771,92 (entspricht
ATS 850.000,00) an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH.
4.3 Tanzsommer Veranstaltungs GmbH
Gründung
Die bevorstehende Gründung einer GmbH zur Durchführung des Tanzsommers wurde von Josef Resch mittels Brief vom 01.10.2001 auch an
den damaligen Obmann (und gleichzeitig städtischen Vertreter) des
Vereins Innsbrucker Sommerspiele kommuniziert. Für die Gründung
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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