Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.70

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Subventionsbetrag im Ausmaß von € 15.000,00 überwies der Verein im
nächstfolgenden Kalenderjahr am 12.02.2015 an die Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH.
Somit wurde der von der Stadt Innsbruck genehmigte Förderungsbeitrag für den TANZSOMMER 2014 von insgesamt € 195.000,00 am
Vereinsbankkonto des „Internationalen Tanzsommer Innsbruck“ vereinnahmt und in weiterer Folge an die für die Organisation und Durchführung des Tanzsommers verantwortliche Gesellschaft Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH weitergegeben.
Subventionsjahr 2015 /
GR Beschluss

Das Amt für Kultur hat am 03.12.2014 unter Bezugnahme auf die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung (KA-04834/2008; Prüfung
des Subventionstopfes Kultur) dem gemeinderätlichen Kulturausschuss
die vom GR in seiner Sitzung vom 24.10.2013 beschlossene dreijährige Förderungsvereinbarung mit dem Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ vorgelegt und den Vorschlag unterbreitet, diesem für
das zweite Förderjahr die Subvention in der maximalen Höhe von
€ 195.000,00 auszubezahlen.
Mit Beschluss vom 22.01.2015 hat der Gemeinderat die Auszahlung
der vollen 100 % der in der Förderungsvereinbarung zugesagten Subvention für das Jahr 2015 in oben erwähnter Höhe genehmigt.

Auszahlung
Subvention 2015

Mit Schreiben vom 24.01.2015 suchte der Verein „Internationaler
Tanzsommer Innsbruck“ um Ausbezahlung der ersten Tranche der
Gesamtsubvention betreffend den TANZSOMMER 2015 in Höhe von
€ 97.500,00 beim Amt für Kultur an.
Nach Rücksprache der Fachdienststelle beim Referat Stadtkasse der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, das den
städtischen Zahlungsverkehr abwickelt, wurde der angeforderte Subventionsbetrag in obiger Höhe über die Voranschlagspost 1/324000757260 – Maßnahmen zur Förderung der darstellenden Kunst, Lfd.
Transferzlg.-Innsbrucker Sommerspiele S510 am 06.03.2015 zur Anweisung gebracht.
Aufgrund der unterlassenen Übermittlung einer detaillierten Jahresabrechnung anhand von Originalbelegen in Höhe der Fördersumme sowie einer Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenübersicht für das
vorangegangene Subventionsjahr bis spätestens 31.03.2015 gemäß
den verbindlichen Bestimmungen der Förderungsvereinbarung hat das
Amt für Kultur die vom Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“
am 16.04.2015 begehrte Auszahlung der zweiten Tranche der Gesamtsubvention von € 97.500,00 bis auf weiteres abgelehnt.
Erst nachdem der Verein am 12.05.2015 seiner Verpflichtung des
Nachweises für eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel
für das Jahr 2014 nachgekommen war, hat die zuständige Fachdienststelle die restliche Zuwendung in Höhe von € 97.500,00 über die
Vp. 1/324000-757260 – Maßnahmen zur Förderung der darstellenden
Kunst, Lfd. Transferzlg.-Innsbrucker Sommerspiele S510 am
19.05.2015 zur Anweisung gebracht.

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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