Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.76
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GmbH wurde anlässlich der damaligen Gründung ja das Einzelunternehmen Josef Resch eingebracht) an den Verein für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Historische
Hintergründe für
MarkenrechteKonstruktion
Die historischen Hintergründe dieser Konstruktion in Bezug auf die
Markenrechte waren im Protokoll der Generalversammlung des Vereins Internationaler Tanzsommer Innsbruck vom 12.01.2002 beschrieben und für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Vereinbarung zur
Beauftragung der
Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH
Die zwischen Verein und der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH am
28.09.2001 abgeschlossene Vereinbarung im Zusammenhang mit der
Beauftragung der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH mit der Durchführung des Festivals trifft unter anderem die folgende Regelung im
Zusammenhang mit den Markenrechten:
„Die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Geschäftsführer Josef Resch oder sein Rechtsnachfolger aus
einem Teil seiner Nettoeinkünfte aus den von ihm an die GmbH zu verrechnenden Leistungen und aus seinen, in der Höhe noch näher zu definierenden,
Ansprüchen für die Rechte an der Marke Tanzsommer, Rücklagen bildet. Ob
die Rechte von Josef Resch an den Verein oder an die GmbH verrechnet
werden, wird noch festgelegt. Es muss sichergestellt werden, dass bei Subventionskürzungen, Subventions- bzw. Sponsorausfällen die jeweiligen Vertragsverpflichtungen der GmbH erfüllt werden können.“
Festlegung
betragliche Höhe
Verrechnung
Markenrechte
Die Höhe der Ansprüche des Herrn Josef Resch aus dem Bereich der
Markenrechte ist in einer zwischen ihm und dem Verein Internationaler
Tanzsommer Innsbruck am 08.03.2002 unterfertigten Vereinbarung
festgeschrieben. Diese Vereinbarung regelt(e) nicht nur die finanziellen
Ansprüche von Herrn Josef Resch betreffend die Markenrechte, sondern auch die betragliche Höhe der von ihm für die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH erbrachten Leistungen (siehe auch „Entschädigung
Resch“).
In Verbindung mit den Markenrechten schreibt dieser Vertrag fest, dass
Herr Josef Resch dem Verein unter dem Titel „Rechte“ die jährliche
Summe von € 50.871,00 (ATS 700.000,00) verrechnet, wobei dieser
Betrag wertgesichert ist. Vereinbarungsgemäß sind damit folgende
Punkte (bzw. Leistungen) abgegolten:
1. Uneingeschränkte Rechtenutzung der Wort- und der (damals noch
aufrecht geschützten) Wort- & Bildmarke im Zusammenhang mit
dem TANZSOMMER Innsbruck.
2. Entschädigung für die künstlerische Leitung.
3. Aus den versteuerten Einnahmen sind Rücklagen zu bilden.
4. Josef Resch verzichtet auf die Verrechnung von Überstunden, Zeitausgleich und eine Abfertigung.
5. Josef Resch verzichtet auf Diäten bei Dienstreisen und rechnet die
tatsächlich angefallenen Kosten ab.
Abstimmung der
Betragshöhen mit
maßgeblichen
Entscheidungsträgern
Zur Frage der Kontrollabteilung, ob die Betragshöhen bezüglich der
Vorschreibungen für die Markenrechte sowie für die Leistungen des
Herrn Josef Resch mit maßgeblichen Entscheidungsträgern abgestimmt worden wären, legte Herr Josef Resch eine von ihm angefertigte Aktennotiz vom 21.02.2002 vor. Zusammenfassend dargestellt bringt
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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