Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.78
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staltungs GmbH ertragsseitig der zusätzliche (fiktive) Betrag von
€ 2.000,00 eingebucht und aufwandseitig in der Position Büromaterial
ein zusätzlicher (fiktiver) Aufwand in derselben Höhe abgebildet worden wäre. Ziel dieser buchhalterischen Vorgehensweise sei wohl gewesen, allen voran gegenüber den Subventionsgebern zu dokumentieren, dass ihre gesamten Subventionsleistungen dem TANZSOMMER
zu Gute kommen.
Diese buchhalterische Darstellung ist für die Kontrollabteilung unzutreffend, zumal vom Verein für das Geschäftsjahr 2015 von der städtischen Subvention tatsächlich lediglich ein Teilbetrag von € 193.000,00
an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weitergeleitet worden ist.
Der restliche Betrag von € 2.000,00 ist im Verein zur Deckung von
strukturellen Kosten verblieben.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme strich der Vereinsobmann
bzw. der Geschäftsführer der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH hervor, dass die städtische Subvention des Jahres 2015 in der Höhe von
€ 195.000,00 zur Gänze dem TANZSOMMER zu Gute gekommen wäre. Durch die Weiterleitung einer um € 2.000,00 geringeren Subvention
vom Verein Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent an die
Tanzsommer Veranstaltungs GmbH sei lediglich eine gesonderte Verrechnung der angefallenen Verwaltungskosten des Vereines an die
GmbH vorweggenommen worden. Zur verständlicheren Darstellung sei
dann aber in der Subventionsabrechnung die gesamte Subvention in
der Höhe von € 195.000,00 und die bei der Weiterleitung sofort abgezogenen Verwaltungskosten unter „Büroaufwand“ ausgewiesen worden. Zum gleichen Ergebnis würde man kommen, wenn der Verein die
volle Subvention in der Höhe von € 195.000,00 an die Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH weiterleitet und dann eine separate Rechnung
an die GmbH über die angefallenen Verwaltungskosten in der Höhe
von € 2.000,00 stellt.
6.2 Aufwendungen in der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH
Geschäftsführerbezug
Im Rahmen des Personalaufwandes wird in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Wirtschaftsjahre 2014 und 2015 unter der Position
„Geschäftsführeraufwand“ einerseits ein jährlicher Bezug in Höhe von
€ 18.000,00 ausgewiesen, welcher von Herrn Josef Resch als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH lukriert wird.
Reisespesen /
Fortbildung
Geschäftsführer
Andererseits enthalten die GuV der Geschäftsjahre 2014 und 2015
einen Aufwand in Höhe von € 8.630,60 (2014) bzw. € 6.973,18 (2015)
für Reisespesen/Fortbildung des Geschäftsführers.
Im Anhörungsverfahren teilte der Geschäftsführer der Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH dazu ergänzend mit, dass sich dieser Aufwand
auf die Erstattung von tatsächlichen und belegbaren Barauslagen bezieht.
Entschädigung Resch
Die GuV der Geschäftsjahre 2014 und 2015 weisen in der Position
„4. Aufwendungen für Künstler, Lehrer und Spielstätten“ unter dem
Text „Entschädigung Resch“ einen jeweiligen Aufwandsbetrag in Höhe
von € 85.000,00 aus.
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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