Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

- S.17

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notwendig, wenn das Geld wieder in die
Häuser, zum Beispiel für Energiesparmaßnahmen usw., investiert wird. Wir sind
klipp und klar dafür, dass die Mieten an
den Richtwertzins grundsätzlich angepasst
bzw. valorisiert werden, damit Gleichheit
gegeben ist.

Abschlag auf den Richtwertmietzins zu
verrechnen.

Wenn einmal eine soziale Staffelung
vorhanden ist, kann man zu differenzieren
beginnen. Falls jemand Anspruch auf eine
Sozialwohnung hat, dann kann dieser
bzw. diese, wenn das Einkommen die
Wohnbauförderungsgrenze nicht überschreitet, einen Antrag stellen. Unter
diesen Voraussetzungen soll die soziale
Bedürftigkeit auch gelten.

Eine Frage an Ing. Dr. Danler: Wir haben
im Prinzip bei den Richtwerten Zu- und
Abschläge. Wieso ist es nicht möglich, mit
der Zeit diese Zuschläge zu lukrieren?
Mietet man eine gut ausgestattete
Wohnung in einer guten Lage, dann wäre
es nicht vermessen, wenn die IIG einen
Zuschlag macht. Diese soziale Staffelung
sollte man dann aber generell mit einem
Abschlag forcieren. Ich denke schon, dass
unser Vorschlag umsetzbar wäre.

Es ist schon richtig, dass es seitens der
Stadtgemeinde Innsbruck Mietzinsbeihilfe
gibt. Ich gebe GR Mag. Denz Recht, dass
diese einmal erhöht werden müsste.
Verdient eine allein erziehende Mutter
€ 1.200,-- erhält sie vielleicht nur € 50,-oder € 70,-- Mietzinsbeihilfe. Das macht
das Kraut nicht fett.
Im Endeffekt sollten wir die Mietzinsbeihilfe erhöhen und diejenigen, die jetzt und in
Zukunft Anspruch auf eine Sozialwohnung
haben, sollten durch einen 20 %igen
Abschlag auf den Richtwertmietzins
profitieren. So erreicht man soziale
Gerechtigkeit.
Der Vorschlag der ÖVP gefällt mir im
Ansatz sehr gut, aber jene Leute, die
bereits seit zehn oder fünfzehn Jahren in
einer Sozialwohnung wohnen und die
Einkommensgrenze bereits überschritten
haben, werden noch einmal durch eine
Reduzierung von 10 % belohnt. Daher
habe ich schon öfters im Gemeinderat den
Vorschlag gemacht, dass befristete
Mietverträge abgeschlossen werden
sollen. Dann kann man die Mieten immer
wieder valorisieren. Dieser Vorschlag
wurde leider immer abgelehnt.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die IIG (im Alleineigentum der Landeshauptstadt Innsbruck befindliche Gesellschaft) hat für alle von ihr vermieteten
Wohnungen alle zwei Jahre eine soziale
Angemessenheitsprüfung vorzunehmen
und jenen, die unter der Grenze für die
Wohnbauförderung fallen, einen 20 %igen
GR-Sitzung 27.1.2010

Mag. Kogler und Psaier, beide e. h.
Bei einem befristeten Mietvertrag muss
zum Richtwertmietzins ein Abschlag
gemacht werden.

GR Mag. Fritz: Zuerst muss ich gestehen,
dass ich bei den Auswirkungen der
verschiedenen Vorschläge nicht durchblicke.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
kann doch nicht sein.)
(Bgm.in Zach: Gerhard, wenn du keinen
Durchblick mehr hast, brauche ich mich
nicht zu genieren.)
Doch das kann schon sein, und das werde
ich jetzt begründen. Ich möchte in
Erinnerung rufen, dass das Amtsgelöbnis
der GemeinderätInnen nicht lautet, dass
man "Pi mal Daumen" etwas beschließt,
was einem gerade durch den Kopf geht,
sondern man wird "nach bestem Wissen
und Gewissen" - dazu gehört auch die
Kenntnis der Folgen von Beschlüssen -,
wenn möglich quantifiziert, mit "Ja" oder
"Nein" stimmen. Bei den Vorschlägen, die
jetzt auf dem Tisch liegen, kann ich das
nicht.
Ich werde das anhand eines Beispiels
aufzeigen: Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
hat die Zahl von € 300.000,-- in den Raum
gestellt, aber ich kann das schlicht und
ergreifend nicht beurteilen. Wahrscheinlich
meint er den Saldo zwischen dem, was
jene MieterInnen, bei denen die Mieten
seit dem Jahr 1999 um 90 % valorisiert
wurden, mehr zahlen und dem, was die
später Gekommenen allenfalls weniger
zahlen.
Ich nehme an, dass von diesem Saldo die
Rede ist, aber wie Bgm.-Stellv. Dipl.-