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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

Die Dauer der Überlassung beträgt
25 Jahre und wird mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres
abgeschlossen. Die Stadt Innsbruck
verzichtet bis zum Ablauf von 20 Jahren ab Rechtskraft der Genehmigungsbescheide für die Bodenaushubdeponie, längstens jedoch bis zum Ablauf
von 25 Jahren ab Vertragsunterfertigung, auf ihr Kündigungsrecht.

3.

Der Vertrag zur Grundüberlassung wird
unter der auflösenden Befristung abgeschlossen, dass die Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH (BADAT) nicht
innerhalb einer der Dauer der Genehmigungsverfahren angemessenen Zeitspanne - längstens innerhalb von
5 Jahren ab Vertragsunterfertigung über sämtliche erforderlichen behördlichen Bewilligungen verfügt.

4.

Die Stadt Innsbruck erhält pro Kubikmeter fest zugeführtem und endgültig
belassenem inertem Bodenaushubmaterial einen Deponieverkaufspreis von
€ 2,40.

G R - S i t z u n g
1 3 . 1 2 . 2 0 1 8

1.

I-RA/264/2015/SAG
Ehemaliges MoHo-Areal - Grundstück 1001, KG Innsbruck, Niederschlagswasserbeseitigung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2018:
Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird beauftragt,
auf dem städtischen Grundstück 1001 KG
Innsbruck (ehemaliges MoHo-Areal) die
baulichen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung laut Bescheid der Mag.Abt. III, Wasser- und Anlagenrecht, vom
16.11.2016, Zl. MagIbk/8222/BWA-WRNW/1, und technischem Bericht des Ingenieurbüro Eberl Ziviltechniker GmbH, Projekt Nr. 941-03, vom 22.09.2015, umzusetzen.
Zur Deckung der mit der Adaptierung der
Niederschlagswasserbeseitigung verbundenen Kosten von gesamt geschätzt (voraussichtlich) rund € 155.000,-- wird die Mag.Abt. III, Tiefbau, beauftragt und ermächtigt,
über die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, um einen entsprechenden Nachtragskredit anzusuchen.
2.

5.

Zur Besicherung der Zahlungsverpflichtungen erlegt die Bodenaushubdeponie
Ahrental GmbH (BADAT) ab Vorliegen
der rechtskräftigen behördlichen Genehmigungen eine abstrakte Bank- und
Versicherungsgarantie in Höhe von
€ 20.000,--.

6.

Die Bodenaushubdeponie Ahrental
GmbH (BADAT) haftet dafür, dass nur
behördlich genehmigtes Material eingebaut wird und dass der Boden nach
Vertragsbeendigung eine Tragsicherheit für eine land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung aufweisen wird. Darüber
hinaus trägt die Bodenaushubdeponie
Ahrental GmbH (BADAT) die Haftung
für alle im Zusammenhang mit der Bodenaushubdeponie Ahrental in Zusammenhang stehende Schäden und
Ansprüche Dritter und sie hat die Stadt
Innsbruck dahingehend schad- und
klaglos zu halten. Weiters haftet die
Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH

I-RA/0379/2018/SCM
Bodenaushubdeponie Ahrental
GmbH (BADAT), Grundstücke 698,
699 und 754/1, KG Vill

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2018:
1.

Zusätzlich dazu wird ein jährlicher Flächenzins von € 0,64/m² vereinbart.

Die Stadt Innsbruck überlässt der Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH
(BADAT), FN 479765m, eine Teilfläche
aus dem Grundstück Nr. 754/1 KG Vill
(öffentliches Gut) und die Gesamtflächen der Grundstücke Nr. 698 und 699
KG Vill laut Plan Orthofoto mit DKM
1:2000 Variante 2, Stand 201608_2018-04-03-thaler, zur endgültigen
Lagerung und zum Einbau von inertem
Bodenaushubmaterial.

GR-Sitzung 13.12.2018