Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
- S.3
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5.
IV 14285/2018
zustimmt, soweit die seit 2010 angefallenen Kosten für das Straßen- und Regionalbahnprojekt seitens der Stadt Innsbruck € 150 Mio. nicht unterschreiten. Laut aktuellem Ausweis der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) werden sich
die Gesamtkosten für die Stadt Innsbruck seit 2010 auf rund € 173 Mio. belaufen.
Projektfinanzierungen
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nimmt den vorliegenden Bericht
zur Kenntnis und beschließt auf dessen
Grundlage:
1.
2.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass die Kosten des Straßen- und Regionalbahnprojekts um rund € 50 Mio.
geringer sind als die ursprünglich geplanten Ansätze. Damit wird der ursprünglich vereinbarte Kreditrahmen
mit der Europäischen Investitionsbank
(EIB) von € 150 Mio. bis zur Fertigstellung des Straßen- und Regionalbahnprojektes voraussichtlich mit rund
€ 100 Mio. ausgenutzt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die sich damit eröffnende
Möglichkeit der Nutzung des restlichen
Kreditrahmens von rund € 50 Mio. für
andere Projekte, wie zum Beispiel das
Projekt "Neubau Patscherkofelbahn" in Abstimmung mit der Europäischen
Investitionsbank (EIB) und im Sinne
des Gemeinderatsbeschlusses vom
14.06.2018, Zl. IV 2085/2015 -, umzusetzen.
Damit wird der Verfall des Kreditrahmens sowie eine zusätzliche Finanzierungsvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) vermieden.
3.
4.
Gleichzeitig ist die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, angehalten, entsprechend
der Empfehlung des Finanzbeirates,
weiterhin die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung mit Direktdarlehen durch
den Gestellungsbetrieb zu nutzen. Die
Rückzahlungen sind dabei auf das Liquiditätserfordernis des Gestellungsbetriebes abzustimmen.
Der Gemeinderat nimmt dabei zur
Kenntnis, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) dieser Vorgangsweise
GR-Sitzung 13.12.2018
5.
Nachdem mit der Änderung der Mittelverwendung nur zwischen maastrichtneutralen Budgetabschnitten (85 - 89)
verschoben wird, erfüllt die Finanzierung auch weiterhin die Vorgaben des
Österreichischen Stabilitätspaktes und
ist nicht maastricht-schädlich.
6.
Der ursprünglich beschlossene Rahmen hinsichtlich der Verzinsungsart
bleibt von der Verwendungsänderung
unberührt. Das heißt, die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, hat sich in Summe an folgende Aufteilung zu halten:
Verzinsungsart
Kreditbetrag
Anteil
Laufzeit
60.000.000,--
40,0%
25 Jahre
50.000.000,--
33,3%
15 Jahre
Abstatter
40.000.000,--
26,7%
25 Jahre
Summen
80.000.000,--
100,0%
Fixverzinst
Abstatter
Fixverzinst
endfällig
Variabel verzinst
Entsprechend der bisher abgerufenen Kredittranchen (5) sind noch folgende Beträge
abrufbar:
Verzinsungsart
Kreditbetrag
Fixverzinst - endfällig
40.000.000,--
Variabel verzinst
- Abstatter
40.000.000,-___________
Summen
80.000.000,--
7.
Dabei bleibt auch die bisherige Vorgabe weiter aufrecht, dass vor der Aufnahme der variabel verzinsten Kredittranche (€ 40 Mio.) eine Prüfung hinsichtlich von Absicherungsinstrumenten, wie z. B. eines Caps, durch die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, erfolgen muss