Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.4

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-4-

und zur Entscheidung dem Stadtsenat
vorzulegen ist.
8.

2.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357
ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens über € 3.100.000,-- (Zinssatz
1,76 % p. a. fix auf die Gesamtlaufzeit,
Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung ab
31.03.2019 in 100 vierteljährlichen
Pauschalraten), das die lnnsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der UniCredit Bank Austria AG zur Finanzierung eines Ankaufs und der notwendigen Adaptierung von Flächen für
die Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum, im Gebäude Feldstraße 11 a
und b aufnimmt.

3.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357
ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens über € 3.173.000,-- (Zinssatz
0,36 %-Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, mindestens 0,36 %, ohne
Weitergabe eines allfällig negativen 3Monats-EURIBOR mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
96 vierteljährlichen Pauschalraten), das
die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) bei der Raiffeisen-Landesbank
Tirol AG zur Finanzierung eines Ankaufs und der notwendigen Adaptierung von Flächen für die Mag.-Abt. V,
Stadtarchiv/Stadtmuseum, im Gebäude
Feldstraße 11 a und b aufnimmt.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, erhält den
Auftrag, für alle anderen notwendigen
und für das Projekt nützlichen Erklärungen, Veranlassungen usw. zu sorgen.
Insbesondere sind davon die aus der
aufsichtsbehördlichen Genehmigung
resultierenden Maßnahmen umfasst.

6.

IV 16595/2018
Förderung in der Schutzzone 4 Mühlau - Anton-Rauch-Straße
nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Fassadensanierung
des Gebäudes Hauptplatz 6 mit einem nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 8.540,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
7.

IV 16185/2018
Haftung der Stadt Innsbruck für
zwei von der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG für den Ankauf und die Adaptierung von Flächen für das Stadtarchiv/Stadtmuseum im Gebäude Feldstraße 11 a und b aufzunehmende
Kredite über € 3.100.000,-- und
€ 3.173.000,--

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
1.

Der Gemeinderatsbeschluss der Stadt
Innsbruck vom 12.07.2018 wird in den
Punkten 3. und 4. dahingehend abgeändert, dass aufgrund der günstigeren
Finanzierungskonditionen eine Haftung
als Bürge und Zahler nach § 1357
ABGB übernommen wird.

GR-Sitzung 13.12.2018

Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschafts- und Kreditverträge zu Gunsten der UniCredit Bank
Austria AG sowie der RaiffeisenLandesbank Tirol AG zu unterzeichnen.