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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.48

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- 598 -

künftig ausnahmslos und zwingend die
Ausschreibung des ÖPNV auch in den
Städten, insbesondere im Busverkehr, zu
verlangen.
Käme dieser Plan zum Tragen, würde der
ÖPNV künftig in der Stadt Innsbruck von
gewinnorientierten Unternehmen betrieben,
die nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sind.
Die Daseinsvorsorge öffentlicher Mobilität
würde zum Geschäft.
Bei Änderungen des Leistungsangebotes
unter laufenden Verträgen, bei einem
Wechsel der BetreiberIn nach einer Ausschreibung, bei langfristigen Strategien und
Investitionen stünde nicht mehr das Wohl
der Innsbrucker BürgerInnen an erster Stelle, sondern die Gewinnmaximierung privater
Betreiber.
Weitere unabsehbare negative Auswirkungen sind für ArbeitnehmerInnen im Falle
von BetreiberInnenwechsel zu erwarten.
Und wer sorgt für die Aufrechterhaltung der
Daseinsvorsorge ÖPNV, wenn ein/e private/r BetreiberIn ihren/seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Seit Jahrzehnten investiert die Stadt Innsbruck in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Über ihre Aufgabenträgerorganisation, die IVB, die den Schienenverkehr selbst betreibt und die Innbus
GmbH in house mit der Durchführung des
Busverkehrs beauftragt, wickelt sie diese
Investitionen und den täglichen Betrieb ab.
Von der Fahrzeugbeschaffung über den
Ausbau der Schieneninfrastruktur bis zu
den Anlagen der Stromversorgung und der
Werkstatt verfügt die Stadt Innsbruck über
eine moderne ÖPNV-Infrastruktur. Diese mit
Steuergeldern finanzierten Investitionen der
Daseinsvorsorge dürfen jetzt nicht Privaten
zur Gewinnmaximierung überlassen werden.
Bei einem Verlust des ÖPNV an private BetreiberInnen droht auch der Verlust des
steuerlichen Querverbundes innerhalb der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) die Mehrbelastung für Innsbruck würde bei
ca. € 7 Mio. p.a. liegen. Hinzu kämen Kosten der Abwicklung der eigenen Unternehmen und natürlich die nicht unerheblichen
Kosten der Vergabeverfahren selbst.

GR-Sitzung 05.10.2017

Nur mit dem eigenen Verkehrsbetrieb kann
die Stadt Innsbruck langfristige Strategien
verfolgen und Investitionen tätigen. Die
langfristige Verzahnung von Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und ÖPNV-Planung
und -Betrieb in der Stadt Innsbruck setzt
Kontinuität bei den Institutionen und AkteurInnen, orientiert an den städtischen Interessen - und eben nicht an kommerziellen -,
voraus.
Mit der in der Stadt Innsbruck seit vielen
Jahrzehnten praktizierten Erbringung des
ÖPNV durch die eigene IVB ist auch eine
starke Bindung zwischen der Bevölkerung
und der IVB entstanden. Diese Bindung ist
maßgeblich für den Erfolg und den Marktanteil des ÖPNV in der Stadt Innsbruck ausschlaggebend und lässt sich mit keiner
Ausschreibung für einen begrenzten Zeitraum nachbilden.
Die Stadt Innsbruck lehnt die zwingende
Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen auf
kommunaler Ebene entschieden ab. Es gibt
keinen zwingenden Grund, in die Kompetenz der Städte einzugreifen. Die in der
Stadt Innsbruck gewählte Form der Selbsterbringung und In-House-Vergabe über die
Aufgabenträgerorganisation der IVB ist EUrechtskonform - die Initiative auf Bundesebene ist ein Eingriff in die städtische Autonomie. Die Stadt Innsbruck wendet erhebliche Mittel für die Daseinsvorsorge Mobilität
auf und lehnt jeden Eingriff des Bundes in
die Art und Weise, wie sie diese Aufgabe
wahrnimmt, ab."
Es gab durch verschiedene Entwicklungen
ein sehr wichtiges Anliegen der IVB. Es
müssen durchaus Befürchtungen gehegt
werden.
Vorerst scheint eine Gesetzesänderung abgeblasen zu sein. Ich sage: Scheint! Wir
wollen nicht, dass uns das gleiche Schicksal
der Direktvergabe ereilt wie die kurzfristig
abgesagte Abschaffung des Rücktrittrechts
bei den Lebensversicherungen. Ich befürchte, dass das Gesetz nur bis nach dem
15.10.2017 aufgeschoben wird.
Deshalb würde ich Sie bitten, dass Sie diese Resolution unterfertigen, um allenfalls allen möglichen Gedanken, die ganz innovative MinisterInnen haben, egal welcher Couleur, vorzubeugen. Wir müssen auf die
Stadt Innsbruck ohne jegliche Farbe schau-