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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.74

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Bezug für die Organisation eines Festivals,
ohne kreative Leistung! Wenn man das mit
anderen Gehältern in der Kunst- und Kulturszene vergleicht, ist das wirklich großzügig.
Dann kommen noch die anderen Gesellschaften ins Spiel. So wie ich es dem Prüfbericht entnehmen konnte - ich bitte den
Leiter der Kontrollabteilung Dr. Fankhauser,
mich sofort zu korrigieren, wenn ich etwas
Falsches behaupte - kommt noch dazu,
dass aus der "Tanzsommer Veranstaltungs
GmbH" im Jahr 2013 € 18.000,--, im
Jahr 2014 € 8.630,-- und im Jahr 2015
€ 6.973,-- an Reise- und Fortbildungskosten
für den Geschäftsführer verbucht wurden.
Wie ich sehe, ist Josef Resch heute anwesend und zwar in rechtsanwaltlicher Begleitung. Ich will mich da auf nichts einlassen.
Also bitte ich um Unterbrechung, falls ich
mich irre.
Ich gehe davon aus, dass man diese Beträge zu den € 85.000,-- dazuzählen kann.
Wenn sie schon darin enthalten sind, wäre
mir das lieber. Vielleicht kann das ja noch
jemand bestätigen bzw. falsifizieren.
Interessant finde ich auch noch, dass wir
die Subvention immer an den Verein "Innsbrucker Tanzsommer" gezahlt haben. Dieser hat dann Anfang der 2000er-Jahre eine
GmbH gegründet, nämlich die "Tanzsommer Veranstaltungs GmbH", was aus Haftungsgründen durchaus Sinn gemacht hat.
Von den öffentlichen Subventionen ist der
überwiegende Teil von dem Verein für die
Organisation in diese GmbH transferiert
worden. Lediglich ein kleiner Teil ist verblieben, um die dortigen Verwaltungsaufwände
zu decken.
Dann ist offensichtlich zwischen GmbH und
Verein in Personalunion vereinbart worden,
dass der Geschäftsführer von seinen Nettoeinkünften eine Rücklage zu bilden hat, die
die Hälfte der Subventionen ausmachen
muss, um im Falle von Einbußen diese
ausgleichen zu können. Das war eine Vorsichtsmaßnahme, damit nicht plötzlich eine
Veranstaltungsreihe aus unvorhersehbaren
Gründen nicht mehr stattfinden kann. Da bin
ich dann schon stutzig geworden, wenn hier
steht: "Ob diese Rücklage gebildet wurde,
konnte nicht festgestellt werden, da ja vereinbart worden war, dass diese aus dem
Nettogehalt hinterlegt werden muss. Daher

GR-Sitzung 05.10.2017

fällt das also in die Privatsphäre dessen, der
die Rücklage zu bilden hat."
Ich kann diesen Passus aus Sicht der Kontrollabteilung verstehen. Aus politischer
Sicht nicht. Wir haben den Tanzsommer
subventioniert. Dieser gibt das Geld an eine
Gesellschaft, in der die gleichen Personen
an der Spitze agieren. Herr X vereinbart also mit Herrn X, dass er eine Rücklage zu
bilden hat. Wir als SubventionsgeberInnen
haben uns dafür nicht zu interessieren, ob
er diese bildet? Ich sehe das anders. Ich
finde, es bleibt unsere Aufgabe, dem auf
den Grund zu gehen. Das Ganze möchte
ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich möchte
nicht abgespeist werden mit der Bemerkung, dass man da nichts machen könne,
das sei privat. Nein, es geht um einen Vertrag des Subventionsempfängers mit der
Gesellschaft, die die Subvention ausgibt.
Ich möchte dem also noch ein bisschen
mehr nachgehen.
Nun kommen wir zu den Markenrechten.
Soviel ich dem Bericht entnommen habe,
wurden in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils
rund € 65.000,-- an Markenrechten verrechnet. Die Art und Weise ist für meine Begriffe
recht kurios. Die "YES Veranstaltungs- und
Beteiligungs- GmbH", ich glaube sie ist im
Jahr 2010 gegründet worden, die den Kartenvertrieb und das Sponsoring macht, verrechnet dem Verein Tanzsommer diese
€ 65.000,-- und dieser schiebt das Ganze
weiter an die "Tanzsommer Veranstaltungs
GmbH", die über die Subventionen verfügt.
Was ich besonders interessant finde, ist,
dass damals der Verein Tanzsommer ursprünglich um die Wortmarkenrechte beim
Patentamt angesucht hat. Der Hinweis laut
Kontrollbericht lautet, dass diese Rechte
leichter zu bekommen sind, wenn ein Verein
ansucht.
Unter den von mir zu Anfang genannten AkteurInnen war politisch aber ausgemacht,
dass die Rechte dann an die Privatperson
bzw. den Geschäftsführer übergehen. Das
ist ja wirklich interessant. Diese Einnahmen
aus den Markenrechten, die ja nicht dem
Verein zugutekommen, muss man dann zu
den Einkünften des Geschäftsführers dazuzählen - wenn ich nicht falsch liege. Das
heißt, der Geschäftsführer kassiert
€ 85.000,-- netto, € 65.000,-- an Markenrechten, dazu die Entschädigung des Aufwands, den er als Geschäftsführer der