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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.84

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ganz einleuchtend sei. Ich will das gar nicht
beurteilen, weil wir ja keine MarkenrechtsexpertInnen sind und nicht zu entscheiden
haben, ob da eine Logik dahintersteht oder
nicht. Fakt ist, diese Wortmarke geht auf
den Verein zurück und dass es immer
schon beabsichtigt war, Markenrechte bei
Josef Resch zu halten, wie die Wort- und
Bildmarke zeigt. Deswegen ist die Übertragung der Rechte der reinen Wortmarke vom
Verein an Josef Resch für uns logisch auch
nachvollziehbar.
(GRin Duftner: Zum Nachteil des Vereins.)
Diese Frage, ob das ein Nachteil oder ein
Vorteil war, die stellt sich für uns nicht, da
die Wort- und Bildmarke ja auch immer bei
Josef Resch gelegen ist. Man sollte aber
den wirtschaftlichen Hintergrund beachten nämlich dass sich Josef Resch Markenrechte sichern wollte. Damals wurde die Chance
höher eingeschätzt, wenn man sie über den
Verein beantragt.
Nun noch nähere Erläuterungen zu den
Entschädigungen. Im Bericht steht das auch
so drin. Wir haben die Höhe der Beträge
dokumentiert, aber es ist nicht unsere Aufgabe, diese zu beurteilen. Wir haben versucht, herauszufinden, ob jeweils EntscheidungsträgerInnen eingebunden waren. Ob
darüber abgestimmt wurde oder nicht. Das
ist im Bericht auch festgehalten. Leider ist
die ehemalige Bgm.in Zach nicht mehr hier.
Ich hoffe, sie sieht uns von oben zu. Sie war
eine Entscheidungsträgerin, mit der offenbar abgestimmt wurde. Wir haben Aktenvermerke vorgelegt bekommen, bei denen
man aufgrund bestimmter Wortmeldungen
auf Frau Altbürgermeisterin schließen kann,
sagen wir es einmal so.
Es ist entscheidend, die Entschädigungen
nicht isoliert zu betrachten. Es geht um ein
Gesamtpackage. Das wurde uns von Josef
Resch auch immer so kommuniziert. Man
hat versucht, die Verbindungen zwischen
den RechtsträgerInnen auf vereinbarungstechnische Basis zu stellen. Man muss die
Markenrechte, die Verrechnungslogik etc.
unter diesem Aspekt sehen. Bei der Verrechnung haben Sie alle das ja schon richtig
dargestellt, dass Josef Resch die Markenrechte durch die Übertragung bekommen
hat und die YES mittlerweile die Vorschreibung dafür macht. Das ist eine logische
Folge der Gesellschaftsgründungen. Man
GR-Sitzung 05.10.2017

muss das wie gesagt gesamthaft sehen die Entschädigung für die künstlerische Leitung und die Markenrechte. Man sollte das
mit ins Kalkül ziehen und nicht isoliert betrachten. Das hat sich nicht einzeln entwickelt, sondern gemeinsam.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Können Sie
noch erklären, wie wir beim Thema Rücklagen weiter vorgehen sollen?
Mag. Hupfauf: Natürlich. Darf ich gerade
zuerst noch zu den verschiedenen
Sponsorkonten etwas sagen? Das haben
Sie, Frau Bürgermeisterin, erwähnt, und es
ist mir wichtig, dazu weitere Informationen
zu geben.
Eine der ersten Prüfungshandlungen war
die Durchsicht der Konten. Es ist uns natürlich nicht verborgen geblieben, dass da
Fragen aufgeworfen wurden hinsichtlich der
unterschiedlichen Konten. Im Übrigen ist
das ein Thema, das wir bei jeder anderen
Prüfung auch beachten, damit wir verlässliche Sicherheit bekommen: Wer bewirtschaftet welche Konten, sind alle Konten abgebildet etc.? Für uns ist es insofern sonnenklar, warum diese Verunsicherung auf Seite
der SponsorInnen entstanden ist - nämlich
weil sie offenbar teilweise an jemand anderen gezahlt haben als die/den, mit der/dem
sie den Vertrag hatten. Das ist auch Fakt.
Über die Jahre war das auch nicht immer
einheitlich. Aber das ist im Bericht ebenfalls
abgebildet und mit Josef Resch abgeklärt
worden, warum er die Sponsorgelder bis auf
jene des Tourismusverbandes Innsbruck
und seine Feriendörfer (TVB) in der YES
abwickelt. Ich möchte das in der umfassenden Dimension hier gar nicht ausbreiten,
aber die Verunsicherung der SponsorInnen
ist dem geschuldet, dass es die drei unterschiedlichen RechtsträgerInnen gibt. Im
Endeffekt gibt es auch drei Konten - eines
für den Verein, eines für die "Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH" und eines für die
YES.
Nun zu den Rücklagen: Die Vereinbarung
existiert, die Rücklagen in dieser Höhe 50 % der Sponsorleistungen - zu bilden.
Das war, wie Frau Bürgermeisterin erwähnt
hat, für Sponsorausfälle und allem voran für
den siebenjährigen Rückgriff gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) gedacht. Es
kann eine Wirtschaftsprüfung geben, das
Finanzamt kann Forderungen erheben we-