Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.90

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liegen wir bereits bei 49 % Anteil des Investors. Demnach würde sich auch der Anteil
der Stadt Innsbruck auf 51 % reduzieren.
Diese Möglichkeit gibt es bis ins Jahr 2020.
Wie wird der neue Beschluss im NovemberGemeinderat vorgelegt? Gibt es einen Vermerk im Syndikatsvertrag?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Finanzdirektor
Dr. Pühringer und ich sind in sehr intensiven
Gesprächen, die in alle Richtungen gehen
können. Mehr kann ich aus heutiger Sicht
dazu nicht sagen.
GR Haager: Die Frage von GRin Duftner ist
auch mir aufgefallen. Wir haben hier den
Ankauf mittels Vertrag mit einer Beteiligung
von 24,9 % für den Partner beschlossen.
Zum Beschlusszeitpunkt war von den 49 %
keine Rede. Daher würde ich um Aufklärung
bitten. Das heißt, dass dies bereits beschlossen wurde, allerdings höre ich jetzt,
dass der Stadtsenat etwas anderes festgelegt hat und dies auch so unterschrieben
wurde. Wer übernimmt dafür die Haftung?
Der Gemeinderat kann es nicht sein.
Jetzt soll im nächsten Gemeinderat wieder
etwas anderes beschlossen werden, obwohl
der Vertrag bereits unterschrieben ist.
GR Mag. Stoll, ich möchte Ihnen nur sagen,
dass hier im Gemeinderat schon manche
Beschlüsse gefasst wurden, die hinterfragenswert sind. Wir haben einen Verkauf einer Garage schon einmal fix und fertig unter
Alt-Bgm.in Zach und Bgm.-Stellv. a. D.
Dr. Platzgummer ausgehandelt. Damals
stand die Garage der Hypo Tirol Bank am
Landhausplatz zum Verkauf. Dieses Geschäft wurde ausgelassen, obwohl wir die
gleichen Argumente dargelegt haben, dass
Garagen notwendig sind, um die Preise zu
drücken. Das wird daher bei einem Anteil
49 % eher schwierig werden, dass die Bevölkerung davon etwas spüren wird.
Zwischenzeitlich haben sich die Voraussetzungen geändert, denn Autos sind in der
Stadt nicht mehr gewünscht. Daher müssen
wir danach trachten, die Garage bald zu
verkaufen.
Ich hätte aber gerne zu meiner aufgeworfenen Frage, wie der Beschluss des Gemeinderates aussieht, eine Auskunft.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann dazu
nur auf die Sitzung des Gemeinderates im
GR-Sitzung 05.10.2017

November verweisen. Die Vorlage wird
nicht verheimlicht, denn sonst wäre diese
auch nicht dem Stadtsenat vorgelegt worden. Warum keine Vorlage im Gemeinderat
erfolgte, hat Finanzdirektor Dr. Pühringer erläutert.
Aus heutiger Sicht kann ich nicht mehr dazu
sagen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
26.

KA 9305/2017
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
II. Quartal 2017

GR Hitzl: Durch die Einführung des neuen
Rechnungswesenprogramms GeOrg kam
es in den vergangenen Monaten zu diversen Änderungen und Umstellungen in der
Behandlung und Abwicklung von Einnahmen und Auszahlungen.
Die Kontrollabteilung trug diesen Entwicklungen im Zuge der Belegprüfungen entsprechend Rechnung. Nachdem der Kontrollabteilung im Anfangsstadium des neuen
Systems aus technischen Gründen eine Belegprüfung verwehrt blieb, musste der Bericht für die Belegkontrollen für das erste
Quartal 2017 ausnahmsweise ersatzlos entfallen. Der Bericht über die Belegkontrollen
des zweiten Quartals 2017 beinhaltet die
Ergebnisse aus der Kontrolle von Einnahme- und Auszahlungsanordnungen der
städtischen Buchhaltung, der im Beisein der
Kontrollabteilung erfolgten Begehung von
baulichen Maßnahmen, für die Sicherstellung in Form eines Haftbriefs für die Zeit der
Gewährleistung bestand, und der vorgenommenen Überprüfung von stichprobenmäßigen ausgewählten Vergabevorgängen.
Im Zuge von 25 Belegkontrollen war in einem Fall eine Beanstandung zu treffen.
Diese bezog sich auf die Refundierung von
Barauslagen, welche auf Basis unzureichender Angaben zu Zweck und Anlass
der getätigten Zahlung erfolgte.
Die Kontrollabteilung nahm an fünf Haftbriefbegehungen teil. In einem Fall war vorübergehend eine Beanstandung zu treffen,
welche vor Auslauf der Bankgarantie geklärt
wurde.