Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.95
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Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GRin Moser und "Für Innsbruck", 10 Stimmen, gegen RUDI und FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
21.09.2017:
Der Bebauungsplan Nr. HW-B15, HöttingWest, Bereich Kranebitten (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. HW-B1, Nr. HWB1/1, Nr. HW-B1/3, Nr. HW-B7 und Nr. HWB8), verkleinert um den Bereich Gp. 2737
Anna-Dengel-Straße und den Bereich zwischen Radweg und Inn sowie den westlichen Teilbereich des Grundstückes .438/2,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
in
meinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
von GR Appler und GR Hitzl, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP und Tiroler Seniorenbund, 9 Stimmen;
gegen RUDI und FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
21.09.2017:
Der Bebauungsplan Nr. HÖ-B12, St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse 11 bis 13
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.
Bebauungsplan Nr. HW-B14, Hötting West, Bereich Karl-Innerebner-Straße 73 (künftig ErikaCremer-Straße) (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HW-B5 und
Nr. HW-B5/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
33.
MagIbk/19679/SP-BB-MS/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B12,
St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse 11 bis 13 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original
bei.
Die Stellungnahmen sind überwiegend
gleichlautend und beziehen sich auf das
Projekt Bäckerbühelgasse 11 bis 13.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten und haben keine neuen Erkenntnisse erbracht, die zu Planänderungen führen
würden.
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
zum Projekt liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Ge-
GR-Sitzung 05.10.2017
MagIbk/19680/SP-BB-HW/1
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
35.
MagIbk/20265/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B36, Innsbruck-Innenstadt, Bereich zwischen Sillgasse, Museumstraße
und Prof.-Franz-Mair-Gasse (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B11 und Nr. IN-B3/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Bei der ersten Stellungnahme wird die Erhöhung der Geschoßzahl kritisch gesehen
und ein nachhaltiger, negativer Einfluss auf
die Aussichtslage, Besonnung, Wohnqualität und somit auf die Wertbeständigkeit der
Wohnung befürchtet.