Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.148

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der La ndeshauptstadt lnnsbruck

52.

INNS"

BRUCK

Schriftform

52.1. Die Vertragsteile vereinbaren Schriftzwang gemäß § 884 ABGB . Demnach sind allfällige
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages nur gültig. wenn sie schriftlich
vorgenommen werden . Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

53.

Datenschutz

53.1. Die Verarbeitung sämtlicher Daten durch den anderen Vertragsteil hat unter Einhaltung
der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Gewährleistung der
Datensicherheit zu erfolgen, indem Daten ausschließlich im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen verarbeitet und übermittelt werden .

54.

Salvatorische Klausel

54.1. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und eines auf deren
Grundlage abgeschlossenen Vertrages berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen
Bestimmungen unverzüglich solche rechtswirksame Bestimmungen zu vereinbaren , die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und der Zielsetzung der
Vertragsteile am nächsten kommen.

55.

Anwendbares Recht

55.1 .

Es

gilt

österreichisches

Recht

unter

Ausschluss

der

Verweisungsnormen

des

internationale Privatrechtes ("I PR-Gesetz") und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

56.

Gerichtsstand

56.1.

Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit einem Vertag mit der Stadt
Innsbruck wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck
vereinbart.

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