Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.203
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der beiden Kreditkonten (inkl. aliquoter Kreditzinsen und Kontoführungsspesen) auf einen Betrag von € 5.218.589,54 (CHF 6.273.266,49
bewertet mit Tageskurs EUR/CHF 1,2021).
Konvertierung in EUR
per 31.12.2014
Diese beiden CHF-Kredite wurden nach dem Zeitpunkt des Übergangs
der Geschäftsanteile (01.12.2014) mit Ablauf des Jahres 2014 per
31.12.2014 in EUR konvertiert. Dabei gelangte ein Kurs von EUR/CHF
1,1958 zur Anwendung.
Die Entscheidung einer Konvertierung von CHF in EUR war rückblickend betrachtet (Prüfungszeitpunkt Juni 2017) sehr vorteilhaft. Die
Kursrelation EUR/CHF entwickelte sich nämlich in weiterer zeitlicher
Folge für bestehende CHF-Kreditnehmer negativ, indem der CHF gegenüber dem EUR deutlich aufwertete (Aufgabe der Deckelung des
CHF-Kurses zum Euro und somit Aufhebung des Euro-Mindestkurses
per 15.01.2015).
Zum Prüfungszeitpunkt per 19.06.2017 lag der EUR/CHF-Kurs bei
1,0879. Im Vergleich zum Konvertierungskurs EUR/CHF von 1,1958
hätte sich bei einer hypothetisch erst zu diesem Stichtag vorgenommenen Konvertierung ein Kursverlust von € 518.501,23 ergeben.
Ausfinanzierung der
von CHF in Euro
konvertierten
Ausleihungen
Die ursprünglich vereinbarten Laufzeiten der beiden von CHF in Euro
konvertierten Kredite waren mit 30.09.2015 bzw. 31.12.2019 festgelegt.
Die aus der Konvertierung hervorgegangenen EUR-Kredite wurden im
Rahmen des für den Garagenankauf erarbeiteten Gesamtfinanzierungskonzeptes mit einer Summe von insgesamt € 5.200.000,00 ausfinanziert.
Einerseits wurde mit Kreditvertrag vom 26.02.2015 ein fixverzinster,
25-jähriger, in monatlichen Pauschalraten rückzuzahlender, Abstattungskredit in Höhe von € 1.200.000,00 beansprucht.
Andererseits wurde mit Kreditvertrag ebenfalls vom 26.02.2015 ein
variabel verzinster, 25-jähriger, in monatlichen Pauschalraten rückzuzahlender, Abstattungskredit in Höhe von € 4.000.000,00 abgeschlossen. Die im Vertrag festgelegte (variable) Verzinsung richtet sich nach
der Entwicklung des 3-Monats-Euribors als Zinsindikator zuzüglich eines fixierten Aufschlages.
Variabel verzinster
Abstattungskredit –
Zinsverrechnung –
Empfehlung
Bei der Verifizierung der seit der Beanspruchung dieses Kredites von
der Bank vorgenommenen Zinsabschlüsse war auffallend, dass seit
Kreditzuzählung der mit der Bank im Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag als Nominalzinssatz zur Verrechnung gelangte. Dies war für die
Kontrollabteilung insofern nachvollziehbar, als der 3-Monats-Euribor für
die maßgeblichen Abrechnungszeiträume (seit Mai 2015) negativ war
und die Bank somit den vereinbarten Zinsindikator offenbar bei 0,00 %
„eingefroren“ hat. Im Detail wurde von der Kontrollabteilung darauf
verwiesen, dass der zu Prüfzwecken vorgelegte Kreditvertrag zu dieser
von der Bank praktizierten Vorgehensweise des Einfrierens des Zinsindikators bei 0,00 % keine Vereinbarung trifft. Auch aus den der Kontrollabteilung bereitgestellten Kontoauszügen ging eine einseitige diesbezügliche Mitteilung der Bank nicht hervor. Weiters war gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsführer eine sonstige dahingehende schriftliche Information des Kreditinstitutes an die SOWI – Investor – Bauträger GmbH für ihn nicht erinnerlich.
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Zl. KA-04396/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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