Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.18
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Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Ing. Krulis; 1 Stimme),
in Kenntnis der ablehnenden Empfehlung
der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und
Technische Infrastrukturverwaltung, vom
15.12.2010, das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö23, Arzl,
Bereich Schusterbergweg, nördlich des
Geschützten Landschaftsteiles "Arzler
Kalvarienberg", (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006, zu beschließen.
zu Punkt 24.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original oder Kopie bei.
Die Stellungnahmen wurden bereits im
Zusammenhang mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö23
behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Ing. Krulis; 1 Stimme),
in Kenntnis der ablehnenden Empfehlung
der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und
Technische Infrastrukturverwaltung, vom
15.12.2010, den Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL - F39, Arzl, Bereich der
Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1,
Zeichn. Nr. 2533), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, zu beschließen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich empfinde
die Angelegenheit, auch für künftige
Widmungsfragen im Bauausschuss und
Gemeinderat, als unglaublich wichtig und
möchte hier die Sichtweise aus der
Planung, sowohl politisch als auch
beamtet, vorbringen.
Ich stelle fest, dass das hier ein absoluter
Sonderfall ist und nur mit Fällen vergleichbar, die in Frühzeiten in Einzelfällen
gewidmet und immer wieder zitiert
werden.
GR-Sitzung 20.1.2011
Ich möchte das aus der Zeit, wo ich im
Bauausschuss war und der Verantwortung
als Planungsreferentin, keinesfalls gut
heißen. Hier ist der Fall noch spezieller,
als beim Antragsteller Rudolf Heis. Dort
wäre es einfacher gewesen zu argumentieren, da es beinahe in unmittelbarer
Nähe vom Bauland war. Das ist hier nicht
der Fall. Es geht um Freiland über den
gesamten Hang und dort ist ausschließlich
das im öffentlichen Interesse gelegene
Vereinsheim Arzl gewidmet.
Der Sonderfall ergibt sich für mich auch,
wenn ich an künftige Widmungsthematiken in Einzelfällen denke.
GR Krulis hat es richtig gesagt. Dieser Fall
beschäftigt uns schon lange. Der Bauwerber wurde - das ist durchaus zulässig nicht müde, einzelne GemeinderätInnen
(vor allem Mitglieder des Bauausschusses) einzuladen. Florian Millonig ist auch
schon öfters an mich herangetreten.
Wenn man gemeinsam vor dem Grundstück steht und die berechtigten Interessen einer Familie mit Kindern hört, welche
Freiland aber kein Bauland besitzt, wird es
natürlich schwierig. Es geht für mich
darum, dass ich in vergleichbaren Fällen
keine Familie bevorzugen kann. Freiland
ist Freiland!
Die Weiterentwicklung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) steht
an. Dabei gäbe es ausreichend Gelegenheit, dass die Stadt Innsbruck sagt, man
möchte auf dem gesamten Hügel eine
Terrassenwohnanlage errichten, da es
dort städtische Grundstücke gibt. Das ist
nicht primär mein Interesse.
Es wäre aber das öffentliche Interesse
gegeben, den ganzen Hügel zu entwickeln. Das wäre für mich zwar für die
Landschaft und den Blick nach Arzl, sowie
für den Straßenzug nach Norden (im
Westen bebaut und im Osten frei gehalten) sehr bedauerlich.
Es wird über Jahre immer wieder versucht,
über Einzelinterventionen, welche ab und
zu zum Erfolg führten, etwas zu erreichen.
Das kommt dann ständig auf das Tablett.
Ich empfinde das für künftige Fälle, im
Sinne einer geordneten Widmungspolitik
dieses Gemeinderates, als äußerst
schädlich und nachteilig. Unter dem Motto