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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.213

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Teil des „Rennweges“ und wurde im Eigentumsblatt der Grundbuchseinlage als öffentliches Gut ersichtlich gemacht. Auf diesem Grundstück wurde neben der bereits bestehenden Ein- und Ausfahrtsrampe
in der Kaiserjägerstraße (SOWI-Garage) zusätzlich eine weitere zweispurige Ausfahrtsrampe „Rennweg“ in der neu erbauten City-Garage,
die zum Garagenverbund InnenSTADT Garage gehört, errichtet.
Außerdem wurde auch auf dieser Liegenschaft die Dienstbarkeit der
Errichtung, der Erhaltung und des Betriebes einer Tiefgarage für die
Dauer von 80 Jahren ab 01.01.2003 zugunsten der Investor GmbH
eingeräumt.
8.1 SOWI-Garage
Baubehördliche Bewilli- Das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Ve1 – Baurecht hat mit
gung vom 29.05.1995
Bescheid vom 29.05.1995, Zl. Ve1-549-125/1-34 der Bundesgebäude-

verwaltung II bzw. Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. zur Realisierung des SOWI Gesamtprojektes die baubehördliche Bewilligung zum
Neubau der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (SOWI)
der Leopold-Franzens Universität Innsbruck samt Tiefgarage auf dem
Gst. Nr. 591, vorgetragen in EZ 84, KG Innsbruck erteilt.
Kauf- und
Dienstbarkeitsvertrag
vom 14.08.1996

Die Investor GmbH hat in diesem Zusammenhang von der Republik
Österreich, vertreten durch die mit Erlass des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten ermächtigte Bundesgebäudeverwaltung II Innsbruck mit Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom 14.08.1996
die beiden Grundstücke .771/1 im Ausmaß von 3.878 m² und .771/2 im
Ausmaß von 830 m² um den Gesamtkaufpreis von ATS 56.496.000,00
(entspricht rd. € 4.105.724,44) erworben. Da sich auf den kaufgegenständlichen Grundstücken Gebäudereste befanden und mit deren Entfernung bzw. Aushub für die Käuferin Mehrkosten verbunden waren,
wurde zwischen den Vertragspartnern ein einvernehmlicher Abschlagsbetrag von ATS 480.000,00 bzw. rd. € 34.882,96 vereinbart.
Um das von den Beteiligten beabsichtigte SOWI Gesamtprojekt auch
einer wirtschaftlichen Nutzung zugänglich zu machen, wurde der Bau
einer Tiefgarage (SOWI-Garage) mit ca. 360 Kfz-Abstellplätzen im Bereich der Liegenschaften 591, .771/1 und .771/2 beabsichtigt. Hierzu
merkte die Kontrollabteilung an, dass die vorerwähnten von der Investor GmbH erworbenen Grundstücksparzellen .771/1 und .771/2 zu einem späteren Zeitpunkt (28.04.1997) mit dem Grundstück .1608 vereint wurden.
Die Republik Österreich Bundesgebäudeverwaltung II – BGV II hat der
Investor GmbH und ihren Rechtsnachfolgern das Recht der Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung und des Betriebes einer Tiefgarage auf
Gst. Nr. 591 eingeräumt. Außerdem stimmte die Verkäuferin ausdrücklich der Bauführung für den nördlichen Teil der SOWI-Garage auf ihrem
Grundstück 591 durch die Käuferin oder deren Rechtsnachfolgern zu.

Des Weiteren gewährt die Republik Österreich Bundesgebäudeverwaltung II – BGV II der Käuferin und ihren Rechtsnachfolgern an der Liegenschaft im Eigentum der Gst. Nrn. .771/1 und .771/2 das Recht der
Dienstbarkeit, die Zu-, Ab- und Durchfahrt der auf dem Gst. Nr. 591
errichteten Tiefgarage von der Kaiserjägerstraße über das Grundstück
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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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