Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf

- S.23

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- 33 -

vorliegen müssen und nicht dagegen
sprechen."

ten und nicht nur sozialen Wohnbau, für
BürgerInnen zu schaffen?

Das ist aus dem Gutachten des Architekten Dipl.-Ing. Ofner zu entnehmen. Hier
sehe ich überhaupt kein öffentliches
Interesse, das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) aufzuheben. Es tut mir
Leid, dass ich das nicht erkennen kann
und meiner Meinung nach, GR Mag. Fritz,
war Deine Aussage auch etwas verschoben.

Für uns steht ganz klar außer Diskussion,
hier nicht zuzustimmen. Es ist Freiland
und hier wäre eine geringfügige Siedlungserweiterung im Interesse der Stadt
Innsbruck, welche sich ausdehnen muss,
da wir einen begrenzten Siedlungsraum
haben. Wenn es hier Flächen gibt, sind wir
dafür.

Ich denke, es ist eine interessante
Diskussion, das im Gemeinderat zu
betrachten. Wir sehen alle, dass wir darauf
achten müssen, Grundsätze zu wahren.
GR Mag. Kogler: Grundsätze sind
wichtig, insbesondere wenn sich die Frau
Bürgermeisterin, die für das Ressort
verantwortlich ist, an gewisse Grundsätze
halten kann. Sie sind jedoch auch flexibel.
Ich verstehe natürlich GR Ing. Krulis, da er
das Ressort auch lange Zeit geführt hat.
Trotzdem ist für mich wesentlich Präzedenzfall hin oder her -, dass es
primär Eigentum ist. Warum sollte man auf
Eigentum nicht bauen dürfen?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Weil es
Freiland ist.)
Der Punkt ist, dass das eine Einschränkung des Eigentums ist. Früher hat man
den/die Bürger/in eingeschränkt und es
gab keine Flächenwidmungspläne. Dann
kamen die Raumordnungspläne und und
und ...
Drehen wir das Rad etwas zurück.
Unabhängig davon sage ich, dass man die
Sache individuell beurteilt. Warum darf an
einer Siedlungsgrenze nicht gebaut
werden? Ich habe keine Angst, dass hier
Präzedenzfälle geschaffen werden und
wäre dafür, dass man an einer Siedlungsgrenze das eine oder andere, insbesondere für den privaten Wohnbau, welcher und
in der Stadt Innsbruck ohnehin fehlt,
zulässt. Wenn ich vergleiche, welche
gemeinnützigen Vorhaben in letzter Zeit
positiv realisiert wurden und welche Dichte
zugelassen wird, schmerzt es mich nicht,
ob auf diesem privaten Grund gebaut wird
oder nicht.
Warum überlegen wir uns nicht, auch auf
der Hungerburg wieder attraktiven, privaGR-Sitzung 20.1.2011

GR Mag. Fritz: StRin Dr.in Pokorny-Reitter
hat Recht, dass ich unvollständig zitiert
habe. Der § 32 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) sagt, dass das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
geändert werden kann, wenn Gründe des
öffentlichen Interesses vorliegen und wenn
die Ziele der Örtlichen Raumordnung dem
nicht widersprechen.
Jetzt weiß ich, in wie vielen Akten wir
bestimmte Änderungen und Umwidmungen schon begründet haben, mit dem
schlichten Satz, dass die Befriedigung von
Wohnbedürfnis prinzipiell im öffentlichen
Interesse liegt. Das ist nicht der erste Akt,
wo eine Widmung so begründet wurde.
Es ist auch richtig, dass jeder, - wenn es
den Zielen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) nicht widerspricht der auf seinem eigenen Grund baut, die
Nachfrage nach woanders zu bauenden,
geförderten oder privat finanzierten
Wohnungen entlastet.
Mit der Befriedigung von Wohnbedarf,
unter der Voraussetzung, dass es den
Zielen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) nicht widersprechen
sollte, haben wir in vielen Fällen schon
Widmungen begründet. Es geht darum,
dass es keine Beeinträchtigung des
Landschaftsschutzgebietes ist, keine
ökologisch und landwirtschaftlich wertvollen Flächen und kein Naherholungsgebiet
verbraucht wird, wenn auf diesem
Grundstück gebaut wird.
Das ist meine sachliche Begründung und
ich halte es für eine schlichte Einschätzungsdifferenz, aus der sich nicht ein
ganzer Rattenschwanz an präjudiziellen
Folgen ergeben wird und respektiere die
Haltung von jedem Mitglied des Gemeinderates. Ich stimme zu, da für mich mehr
Gründe dafür als dagegen sprechen.