Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf

- S.14

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- 1651 -

den bestehenden Rechten und Pflichten, jedoch garantiert die Verkäuferin
die Freiheit von Bestandrechten und von Hypotheken. Die Kosten der
Vermessung übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck bzw. wird mit der
Erstellung des Teilungsplanes die Mag.-Abt. I, GIS, beauftragt.
Teilstück eins und zwei sind öffentliche Flächen, die in das Eigentum und
damit natürlich auch in die Betreuung und Pflege der Stadtgemeinde Innsbruck kommen. Wichtig für uns ist das Teilstück drei, weil hier der Platz
oder der Grund für die so genannte Wendelrampe reserviert ist. Das ist dieser Übergang, der einmal über das Areal des Frachtenbahnhofes führen
sollte. Dieser Rad- und Fußweg, der die Sterzinger Straße überquert und
dann in weiterer Folge über diese Zukunftsaktie - wie ich das Frachtenbahnhofareal immer gerne bezeichne - führen sollte, ist notwendig, damit
diese Baulichkeit entstehen kann.
Das Ganze kann sich - das ist schwer einzuschätzen - vielleicht fünf bis sieben Jahre hinausschieben. Wir haben vorsorglich dieses
Grundstück von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) angekauft. Die
ganze Sache war relativ dringend, weil durch die Hereinführung der Stubaitalbahn in beiden Richtungen auch eine bauliche Veränderung gegeben ist,
so dass größte Flexibilität von Seiten unserer Beamtenschaft notwendig
war, trotzdem diese Wendelrampe zu situieren und das Grundstück dafür
zu sichern.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei der Mag.Abt. III, Stadtplanung, aber auch bei all jenen, die den Vertrag so schnell
über die Runden gebracht haben, bedanken. Ich glaube auch, dass der Magistratsdirektor wesentlich mitgewirkt hat.

GR-Sitzung 4.12.2003