Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf

- S.55

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- 1692 -

seine Stellungnahme abgegeben, zu der wir sehr interessant sagen, aber wir
platzieren die Turnhalle trotzdem asymmetrisch, da wir die Freiflächen optimal nützen wollen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger ist derzeit nicht im Sitzungssaal anwesend. Daher kann die
erste Frage von StR Dr. Patek hinsichtlich der Gartenöffnung nicht abgeklärt werden.
B:
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 24.11.2003 (Seite 1689) wird angenommen.

21.

III 5403/2003
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA B1/3, Innsbruck - Saggen, Bereich zwischen Claudiastraße, Siebererstraße, Falkstraße und Bienerstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA - B1, Zeichn.
Nr. 3593), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 24.11.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA B1/3, Innsbruck - Saggen, Bereich zwischen Claudiastraße, Siebererstraße,
Falkstraße und Bienerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA B1, Zeichn. Nr. 3593), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 4.12.2003