Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil2-Budget.pdf

- S.175

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- 1875 -

rat dem Bereich Kultur zurechnet. Das ist sinnvoll und begrüßenswert und
ich hoffe, dass dies auch in Zukunft so gehandhabt wird.
Die Bedeutung von Architektur und Stadtentwicklung darf
eben nicht nur im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Befriedigung des
ständig aktuellen Wohnbedürfnisses verstanden werden. Die Qualität von
Gestaltung und Planung in einer Stadt ist immer ein Gradmesser für ihren
kulturellen Standard. Selbstkritisch muss man anmerken, dass diesbezüglich die Stadt Innsbruck nicht immer eine gute Figur gemacht hat. Ich erwähne das Gebäude des Landesgerichts Innsbruck, das Hotel Hilton oder
das Bauwerk der Geisteswissenschaftlichen Fakultät. Das sind drei sehr
krasse Beispiele, die nie als herausragende Architektur gelten werden.
In den letzten Jahren wurde in Bezug auf qualitätsvolle moderne Architektur viel aufgeholt. Erfreulich ist auch die Gepflogenheit von
Seiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, die Projektbetreiber zur Abhaltung
von Wettbewerben anzuregen, damit ein entsprechender architektonischer
Anspruch erreicht werden kann.
Trotz der Aufbruchstimmung, die in den letzten Jahren in
Innsbrucks Architekturlandschaft eingesetzt hat und fast zu einem Bauboom - auch im innerstädtischen Bereich - führte, gilt hier, wie überall
sonst auch, Maß halten. "Neu" ist nicht gleich gut und "neu" ist auch nicht
immer unbedingt modern. Insbesondere im historischen Stadtzentrum ist
Qualität zu Recht oberstes Gebot, denn diese sensible Zone ist gleichzeitig
ein touristisches Aushängeschild. Das möchte ich, unabhängig von dem
eher idealistischen Anspruch der Bewahrung des historischen Erbes, erwähnen. Es sollen im Gemeinderat auch die praktischen wirtschaftlichen
Erwägungen gesagt werden können.
Seit den 70er-Jahren gibt es ein spezielles Gesetz und zwar das
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz 1976 (SOG). Dieses hat zur Zielsetzung, dass durch die Einrichtung von bestimmten Erhaltungs- und Schutzzonen architektonisch und historisch wertvolle Bausubstanz speziell geschützt werden soll. Hier gibt es spezielle Kriterien, die zum Schutz der
Gebäude, aber auch zum Schutz des Gesamterscheinungsbildes beitragen
sollen.

GR-(Budget-)Sitzung 4.12.2003