Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.15
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 883 -
sicher gut und sinnvoll. Aber wenn
insbesondere im Herbst der Bereich bei
der Talstation der Nordkettenbahn
gesperrt werden muss, weil keine Parkplätze mehr zur Verfügung stehen und in
diesen Zeitraum gerade die Revision der
Hungerburgbahn hineinfällt, dann ist es
notwendig, dass wir dort jeden Parkplatz
schützen bzw. sogar für die privaten
Parkplätze Vorsorge treffen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Unter Naturschutz stellen wir jetzt die Parkplätze im
Bereich der Talstation der Nordkettenbahn
aber nicht. Es ist jedoch durchaus richtig,
dass die dortige Parksituation eine
innovative Lösung benötigt. Das wurde im
Verkehrsausschuss auch so besprochen.
Mit diesen Verordnungen beschließen wir
jetzt aber eine rechtliche Anpassung des
Ist-Zustandes. Meiner Meinung nach
haben wir im Gemeinderat die Aufgabe,
diese Anpassung zu beschließen. Es ist
nicht anders möglich.
GR Gruber: Ich möchte eine kurze
Anmerkung zu GR Mag. Kogler machen.
Es ist im Verkehrsausschuss ausführlich
darüber debattiert worden. Die Wirtschaft,
welche im Bereich der Talstation der
Nordkettenbahn vertreten ist - hauptsächlich Restaurants - sowie die BesucherInnen von AnrainerInnen brauchen Parkplätze. Dies wird mit der Regelung
überhaupt nicht gemindert, sondern wir
beschließen jetzt einen vorhandenen
Bestand. StR Dipl.-HTL-Ing. Peer wird sich
in Folge im Bereich der Talstation über die
Auswirkungen - Schlagwort Schilderwald und der zukünftigen Vorgehensweise in
Punkto Parkplatzangebot ein genaues Bild
machen.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage unter Berücksichtigung nachstehender Abstimmung
genehmigt.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, 2 Stimmen):
Der Punkt 8. der beantragten Verkehrsmaßnahmen wird genehmigt.
GR-Sitzung 11.12.2008
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 27.11.2008 und
11.12.2008.
15.
III 16982/2008
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F31, Höttinger
Au, Bereich zwischen Kranebitter Allee (Landesstraße), Scheuchenstuelgasse und Fürstenweg
westlich der Mittenwaldbahn
(Österreichische Bundesbahnen
{ÖBB}) sowie Gießen, Bachlechnerstraße (Landesstraße) und
städtischer "Bauhof West" östlich der Mittenwaldbahn (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HA - F1, Zeichn.
Nr. 2884 und Nr. HA - F23,
Zeichn. Nr. 2587), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.11.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F31, Höttinger
Au, Bereich zwischen Kranebitter Allee
(Landesstraße), Scheuchenstuelgasse
und Fürstenweg westlich der Mittenwaldbahn (Österreichische Bundesbahnen
{ÖBB}) sowie Gießen, Bachlechnerstraße
(Landesstraße) und städtischer "Bauhof
West" östlich der Mittenwaldbahn (als
Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. HA - F1, Zeichn. Nr. 2884 und Nr. HA F23, Zeichn. Nr. 2587), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3 TROG
2006, wird beschlossen.