Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.31
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jedoch auch keine Überpädagogisierung.
Gerade dieses Herumhängen der Jugendlichen - meine Tochter sagt dazu "Chillen"
- ist ebenso wichtig.
Es sollte ein möglichst konfliktfreies
Zusammenleben möglich sein, wobei man
Konflikte nie komplett wegharmonisieren
soll. Man kann sie bewusst machen und
konstruktiv bearbeiten. Ein Konflikt ist
eigentlich immer etwas Energiehaltiges.
Ohne Energie gibt es keinen Konflikt.
Diese Energie gilt es zu nutzen, um sie
von einem Gegeneinander in ein Miteinander zu kanalisieren. Etwas Schöneres
kann es ja gar nicht geben.
Zu Punkt 5.: Es wird immer wieder einmal
eine Krisenintervention geben müssen,
das ist unbestritten.
Ich ersuche
um die Zuweisung des Antrages an den
Rechtsausschuss zur Vorberatung.
Im Rechtsausschuss sind bereits Beratungen im Gange und ich denke, das wäre
eine schöne Ergänzung zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen. Wir haben diesen
Antrag extra in fünf Punkte gesplittet,
damit die anderen Fraktionen die Möglichkeit haben, die einzelnen Punkte getrennt
von einander behandeln zu können.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin
mit diesem Antrag durchaus einverstanden. Ich habe gemeinsam mit der Mag.Abt. III, Grünanlagen, je einen Vorschlag
für eine Spielplatz- und eine Parkordnung
ausgearbeitet, welche jetzt dem
Rechtsausschuss vorgelegt wurden. Ich
bin hinsichtlich der Kundmachung dieser
Verordnung in den Parkanlagen durchaus
für Vorschläge offen. Derzeit ist es
tatsächlich unglücklich geregelt. Teilweise
stehen unnotwendige bzw. juristisch
schlecht formulierte Dinge auf den Tafeln
und teilweise fehlen wichtige Passagen
der Verordnung. Weiters ist die Schrift so
klein, dass es kein Mensch liest. Das habe
ich bereits meinen MitarbeiterInnen
mitgeteilt.
Hier besteht durchaus Handlungsbedarf
aber man wird zwischen den Inhalten der
Verordnung, welche formal sowie juristisch
korrekt ausformuliert sein müssen, und
eine "mundgerechte" Information der
Bevölkerung über die Benutzungsweise
GR-Sitzung 11.12.2008
der Anlagen unterscheiden müssen. Dies
kann durchaus durch Bilder und Symbole
passieren. Wir sind hier sehr offen. Ich
habe ebenso in Auftrag gegeben, dass die
verschiedenen Park- und Spielbereiche in
einem großen Plan aufgegliedert und
dargestellt werden. Dieser Plan ist in der
Zwischenzeit vorhanden. Wir haben auch
versucht, möglichst viele Liegewiesen
stadtweit auszuweisen. Dies ist ja ein
zentraler Punkt in der Nutzbarkeit dieser
Anlagen.
Wir werden das alles dem Rechtsausschuss vorlegen und hoffentlich zeitgerecht vor der nächsten Saison Anfang
März 2009 zu neuen Verordnungen und
Nutzungstafeln kommen. Ich glaube, wir
verfolgen alle weitgehend ein gemeinsames Ziel.
Beschluss (einstimmig):
Der von StRin Mag.a Schwarzl und
MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 23.10.2008 eingebrachte Antrag wird dem Rechtsausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
24.3
I-OEF 148/2008
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Nutzung des Areals
des Tivoli-Schwimmbades in der
badefreien Zeit als Freizeit und
Erholungsfläche für die Allgemeinheit (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Das Tivoli-Schwimmbad
sollte nicht nur in der badefreien Zeit
genutzt werden, sondern man sollte sich
auch Gedanken über die Nutzung nach
dem abendlichem Badeschluss machen.
(GR Ing. Krulis: Für die Eisschwimmer
beispielsweise.)
Das Tivoli-Schwimmbad umfasst eine
Fläche von 40.000 qm² mitten in der Stadt
Innsbruck. Daher sollte man sich auch
entsprechende Überlegungen betreffend
der Nutzung im Winter machen. Ich könnte
mir eine Langlaufloipe oder einen KünstlerInnenpark vorstellen. Es gibt sehr viel
Platz, auch wenn man die Schwimmbecken nicht nützt. Es wäre möglich, eine
400 m-Bahn hineinzulegen. Diese Fläche
gehört entsprechend genutzt und es ist