Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.57
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gesmbH (TFG) nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren.
Bei der Ausarbeitung dieser Richtlinien
sollen das Flughafenumweltforum,
ExpertInnen wie VertreterInnen der
Anrainer Schutzgemeinschaft Innsbruck
Airport (AIA), Univ. Prof. Dr. Dipl.Ing. Tiefenthaler oder Fachleute des
Lärmschutzprogramms sowie der Umweltausschuss der Stadt Innsbruck beigezogen werden.
Das Warten auf strategische Lärmkarten
gemäß des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz 2012 bzw. Aktionspläne
gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz 2013 darf nicht länger als Argument für Nicht-Handeln dienen, zumal die
im Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz
festgelegten Schwellenwerte für Fluglärm
für die Situation in der Stadt Innsbruck
ohnehin unzureichend sind und Österreichweit entsprechende Lärmschutzprogramme unabhängig vom BundesUmgebungslärmschutzgesetz existieren.
Mag.a Schwarzl e. h.
Bereits im Februar 2004 hatte Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger die Frau Bürgermeisterin aufgefordert, sich in der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) dafür
einzusetzen, dass analog zu den Fensterförderungsrichtlinien des Bundes für
Bundesstraßen, Autobahnen und Eisenbahnen auch Förderungsrichtlinien
ausgearbeitet werden, mit dem Ziel, bei
noch festzulegenden Grenzwertüberschreitungen Kostenbeiträge zum
Fluglärmschutz zu leisten. Der Antrag
wurde vom Gemeinderat einstimmig
angenommen, geschehen ist bis dato
noch nichts. Seitens der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) wurde auf das
ausständige österreichische Umgebungslärmschutzgesetz verwiesen. Ein ähnlicher
Antrag meinerseits wurde im Juni 2007
abgelehnt.
Nichtsdestotrotz ist das Anliegen ein
legitimes und wird von vielen BürgerInnen
in den betroffenen Stadtteilen geteilt siehe jüngstes Schreiben der "Initiative
Lebensraum Kranebitten" an die Frau
Bürgermeisterin. Immissionsseitige
Lärmschutzmaßnahmen bei FlughafenanrainerInnen finanziert von den Verursachern sind kein Ersatz sondern eine
GR-Sitzung 11.12.2008
immissionsseitige Ergänzung emissionsseitiger Fluglärmreduktionsmaßnahmen.
Und sie sind vor allem längst geübte
Praxis seitens der meisten europäischen
Flughäfen.
Aber auch österreichische Flughäfen sind
unter jenen, die sich aktiv für den Lärmschutz bei ihren Nachbarn einsetzen. So
wurden im Rahmen des Lärmschutzprogramms der Salzburger Flughafen GmbH
bis jetzt mehr als € 10 Mio. in Schallschutzmaßnahmen bei den AnrainerInnen
investiert. Seitens der Flughafen Wien AG
gibt es seit dem Jahr 1996 ein Fensterförderungsprogramm, welches im Jahr 2006
im Rahmen der Wien-Mediation von einem
umfangreichen Lärmschutzprogramm
abgelöst wurde. Details dazu sind der
Vorlage zu entnehmen.
Die Tages- und Nachtfluglärmzonen, in
denen es nach Abstufungen bis zu 100 %
Förderungen für Lärmschutzmaßnahmen
gibt, beginnen in der Stadt Wien bereits ab
54 dB äquivalentem Dauerschallpegel
untertags bzw. 45 dB nachts und beziehen
gemäß dem so genannten Sidney-Modell
auch maximale Schallpegel und ihre
Häufigkeit ein. Damit geht die Stadt Wien
aufgrund einer breiten Einigung mit
AnrainervertreterInnen im Rahmen eines
Mediationsprozesses über die Vorgaben
des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz
hinaus.
Für das gesamte Lärmschutzprogramm
werden von der Flughafen Wien AG bis
zur Eröffnung der dritten Piste rund
€ 35 Mio. aufgebracht. Die Kosten für die
Erweiterung des Lärmschutzprogramms
auf AnrainerInnen, die nicht direkt von der
dritten Piste betroffen sind, betragen
weitere € 5 Mio. und werden vom Umweltfonds übernommen, der von der Flughafen
Wien AG dotiert ist.
Der Innsbruck Airport Flughafen ist zwar
von den Flugbewegungen und Passagierzahlen her "kleiner" als der Salzburg
Airport WA Mozart und der Flughafen
Wien, er ist aber aufgrund seiner Lage in
der Stadt Innsbruck und zwischen Bergen
von der Lärmentwicklung her wesentlich
prekärer. Es ist daher nicht einzusehen,
dass trotz politischen Bemühens seitens
der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) bisher keinerlei Lärmschutzmaß-