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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.6

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-6-

stück 1031 in EZ 1697 sowie
Grundstück 1015 in EZ 9.
b) Die immerwährende, unbeschränkbare und unwiderrufliche
Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens mit Einsatzfahrzeugen und
Möbeltransportern für die Anlieferung von Großmöbeln sowie
elektrischen Großgeräten auf der
im vorliegenden Servitutsplan der
Dietrich Untertrifaller Architekten
ZT GmbH vom 22.12.2016, Plannummer 1040-A-V-E.500-100020160901-EG, dunkelgrau dargestellten und als "Stadt - NHT/RL"
bezeichnete Fläche des Grundstücks 1028.
c.) Die Einräumung der unter Punkt
8. a) und b) dargestellten Dienstbarkeiten erfolgen unentgeltlich
und werden im Grundbuch sichergestellt.
9.

Die Herstellung der im Servitutsplan
der Dietrich Untertrifaller Architekten
ZT GmbH vom 22.12.2016, Plannummer 1040-A-V-E.500-100020160901-EG, hellbraun, dunkelbraun, hellgrau und dunkelgrau dargestellten Dienstbarkeitsflächen erfolgt durch und auf Kosten der Neue
Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) (FN 50504x) sowie der Raiffeisen Quality Living West
GmbH (FN 246616x).

10. Die künftige Erhaltung, Instandhaltung und Absicherung der im Servitutsplan der Dietrich Untertrifaller
Architekten ZT GmbH vom
22.12.2016, Plannummer 1040-AVE.500-1000-20160901-EG, hellbraun, dunkelbraun, hellgrau und
dunkelgrau dargestellten Dienstbarkeitsflächen erfolgt durch und auf
Kosten der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT)
(FN 50504x) sowie der Raiffeisen
Quality Living West GmbH (FN
246616x) bzw. deren allfälligen
Rechtsnachfolgern.
11. Der Winterdienst auf den im Servitutsplan der Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH vom 22.12.2016,
GR-Sitzung 15.02.2017

Plannummer 1040-A-V-E.500-100020160901-EG, hellbraun, dunkelbraun, hellgrau und dunkelgrau dargestellten Dienstbarkeitsflächen obliegt der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) (FN
50504x) sowie der Raiffeisen Quality
Living West GmbH (FN 246616x)
bzw. deren allfälligen Rechtsnachfolgern.
12. Die mit der Vertragserstellung und
grundbücherlichen Durchführung der
Grundabtretung gemäß Beschlusspunkt 1. verbundenen Kosten und
Gebühren werden von der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) (FN 50504x) sowie der
Raiffeisen Quality Living West GmbH
(FN 246616x) getragen; ebenso die
Kosten und Gebühren der grundbücherlichen Sicherstellung der wechselseitigen Dienstbarkeiten sowie die
Vermessungskosten. Die mit der Vertragserstellung und grundbücherlichen Durchführung der Grundabtretung gemäß Beschlusspunkt 2. verbundenen Kosten und Gebühren
werden von der Stadt Innsbruck getragen. Allfällige mit der Durchführung
der wechselseitigen Grundabtretungen allenfalls verbundenen öffentliche
Abgaben und Steuern werden von
den Vertragsteilen für ihre jeweils erworbenen Tauschflächen selbst getragen.
13. Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes vertraglich
zu regeln.