Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.92
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Wertrechte des
Anlagevermögens
Unter den Wertrechten des Anlagevermögens sind Gesellschaftsanteile
erfasst, die nicht Beteiligungen und auch nicht in Wertpapieren verbrieft sind. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich diese Bilanzposition um rd. € 6,5 Tsd. Ausschlaggebend hierfür war der Verkauf der
städtischen Gesellschaftsanteile an der Telesystem Tirol GmbH in Höhe
von rd. € 6,6 Tsd. oder 18,18 % am Stammkapital. Zum Stichtag
31.12.2007 haben die Wertrechte € 1,6 Mio. betragen.
8 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Voranschlagsunwirksame Gebarung
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert nach
den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2007 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen.
Rodungsabgabe
Der bei den Verwahrgeldern auf der Vp. 9(0)/368400/50 – „Bezirksund Gemeindeverwaltung, Neuaufforstungen“ ausgewiesene Kassenrest von € 54.162,00 setzte sich aus zwei Beträgen in Höhe von
€ 50.985,00 und € 3.177,00 zusammen, die zwei Rodungswerbern im
Zusammenhang mit der Erteilung einer Rodungsbewilligung als Ausgleich für eine Ersatzaufforstung gem. § 18 Abs. 3 Forstgesetz 1975
mittels Bescheid vorgeschrieben worden sind. Lt. Kontoauszug des Jahres 2008 wurde die Vorschreibung in Höhe von € 3.177,00 im Juli 2008
beglichen.
Für den noch ausstehenden Betrag über € 50.985,00 hat der betreffende Rodungswerber beim Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung schriftlich um die Möglichkeit gebeten, die vorgeschriebene Gebühr in Teilbeträgen begleichen zu können. Dieses Ersuchen
wurde zuständigkeitshalber an das Finanzamt Innsbruck weitergeleitet,
da es sich bei der vorgeschriebenen Rodungsabgabe um eine ausschließliche zweckgebundene Bundesabgabe handelt. Nachdem vom
Finanzamt Innsbruck zum Prüfungszeitpunkt noch keine Reaktion erfolgt war, empfahl die Kontrollabteilung der zuständigen städtischen
Dienststelle, nachdrücklich die Erledigung dieser Angelegenheit zu urgieren.
Lohnpfändungen
Beim ebenfalls bei den Verwahrgeldern ausgabenseitig auf der Vp.
9/362710/11 – „Besoldung – Lohnpfändungen“ aufscheinenden Kassenrest von € -2.754,20 handelte es sich um zwei Beträge von
€ 1.115,91 sowie € 1.638,29, die irrtümlich auf dem Einnahmenkonto
2/011110-817000 – Besoldung – Kostenbeiträge für sonstige Verwaltungsleistungen verbucht worden waren.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte die MA I - Amt für Personalwesen dazu mit, dass die fehlerhafte Buchung auf der Vp. 9/362710/11
ZI. KA-09480/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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