Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_01.12.2016.pdf

- S.13

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5.

Diese Vereinbarung wird in vier Gleichschriften ausgefertigt, von denen je eine die Subventionsgeber und eine der Verein erhalt.

6.

Die Kosten für die Errichtung dieser Vereinbarung und anfallende Gebühren sind von den
Subventionsgebern zu tragen .

7.

Der Verein erklärt mit der Annahme des Förderungsbetrages die ausdrückliche Zustimmung ,
dass im Sinne der §§ 1 und 7 des Datenschutzgesetzes 2000 der Verein, der Verwendungszweck und die Höhe der bewilligten Förderung veröffentlicht werden können .
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufes wird
zur Kenntnis genommen, dass sich die Subventionsgeber eine Prüfung vorbehalten , ob dennoch eine Veröffentlichung dieser Daten nach einem entsprechend positiven Ergebnis einer
Interessensabwägung gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 Datenschutzgesetz 2000 möglich ist.

8.

Es wird gegenständlich sichergestellt, dass sich Manager/innen-Dienstverträge innerhalb der
mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 12.06.2012

~rlassenen

Richtlinien für

Mangerinnen und Manger landeseigener oder landesnaher Gesellschaften und Einrichtungen
bewegen und dies auch geprüft werden darf.

IX.

Datum und Unterschriften

Innsbruck, am _ _ _ __

Für das Land Tirol:

(Josef Geisler)

In Vollziehung des Beschlusses des Tiroler Gemeindeverbandes vom 16.11 .2016 .

Innsbruck, am _ _ _ _ _ __

Für den Tiroler Gemeindeverband:
Der Präsident:

(Mag . Ernst Schöpf)

-6-