Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.19
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Beilage B: Richtlinien-Änderung "Hilde-Zach-Literaturstipendien"
Hilde-Zach-Literaturstipendien der Stadt Innsbruck
Vergaberichtlinien
(Gemeinderatsbeschluss vom ............. )
1. Bezeichnung, Förderziel und Höhe
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung literarischen Schaffens jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
"Hilde-Zach-Literaturstipendium"
mit Angabe
der Jahreszahl
und
"Hilde-ZachFörderstipendium Literatur" mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist es, hierbei Werke sowohl
etablierter als auch unbekannter LiteratInnen zu würdigen . Das Hilde-ZachLiteraturstipendium ist jährlich mit € 7.000.- , das Hilde-Zach-Förderstipendium Literatur
jährlich mit € 3.000.- dotiert. Die Stipendien sind nicht teilbar und werden in einem Einmalbetrag ausbezahlt.
2. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind Literatl nnen, die
• entweder in Tirol geboren 0 der in Innsbruck wohnhaft und
• in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und
• zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben .
Mitglieder der Jury für Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für
die Stadt Innsbruck von der Einreichung für die beiden Stipendien ausgeschlossen .
3. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt jedes Jahr im zweiten Quartal über das amtliche Mitteilungsblatt
der Landeshauptstadt Innsbruck - "Innsbruck informiert" und die Homepage der Stadt
Innsbruck.
Zur Ausschreibung gelangen folgende Sparten:
• Prosa 0 der
• Drama 0 der
• Lyrik
Die Einreichunterlagen sind während einer in der Ausschreibung festgelegten Frist unter
dem Betreff "Hilde-Zach-Literaturstipendium" in Textform einzureichen . Die Texte müssen in
deutscher Sprache verfasst sein und eindeutig mit dem Namen des Autors/der Autorin
versehen werden. Die Einreichung hat ausschließlich in digitaler Form im PDF-Format per EMail an post.kulturamt@innsbruck.gv.at zu erfolgen. Es werden keine ausgedruckten
Unterlagen oder Datenträger angenommen.
Die Einreichunterlagen müssen Folgendes enthalten:
1. Datenblatt. welches auf der Homepage der Stadt Innsbruck abrufbar ist, mit folgendem
Inhalt:
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