Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.22
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Beilage B: Richtlinien-Änderung "Hilde-Zach-Kunststipendien"
Hilde-Zach-Kunststipendien der Stadt Innsbruck
Vergaberichtlinien
(Gemeinderatsbeschluss vom ........ .... )
1. Bezeichnung, Förderziel und Höhe
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
"Hilde-Zach-Kunststipendium"
mit
Angabe
der
Jahreszahl
und
"Hilde-ZachKunstförderstipendium" mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist die Förderung von bildenden
Künstlerinnen , die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen
Tätigkeit widmen zu können . Das Hilde-Zach-Kunststipendium ist jährlich mit € 7.000.- , das
Hilde-Zach-Kunstförderstipendium jährlich mit € 3.000.- dotiert. Die Stipendien sind nicht
teilbar und werden in einem Einmalbetrag ausbezahlt.
2. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind Künstlerinnen , die
•
entweder in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft sind und
•
in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und
•
zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben
Für das Förderstipendium gilt zusätzlich :
•
bis zum Stichtag , dem 31 .12. des Vorjahres der Übergabe des Stipendiums, darf das
35. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Altersgrenze 18 - 35 Jahre);
Mitglieder der Jury für Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für
die Stadt Innsbruck von der Einreichung für die Hilde-Zach-Kunststipendien ausgeschlossen.
3. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt jedes Jahr im zweiten Quartal über das amtliche Mitteilungsblatt
der Landeshauptstadt Innsbruck - "Innsbruck Informiert" und die Homepage der Stadt
Innsbruck.
Es kann in den Sparten
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Zeichnung/Grafik
Malerei
Bildhauerei/Installation
Neue Medien/Fotografie
Kunst am Bau/Architektur
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