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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.22

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Beilage B: Richtlinien-Änderung "Hilde-Zach-Kunststipendien"

Hilde-Zach-Kunststipendien der Stadt Innsbruck
Vergaberichtlinien
(Gemeinderatsbeschluss vom ........ .... )

1. Bezeichnung, Förderziel und Höhe
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
"Hilde-Zach-Kunststipendium"
mit
Angabe
der
Jahreszahl
und
"Hilde-ZachKunstförderstipendium" mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist die Förderung von bildenden
Künstlerinnen , die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen
Tätigkeit widmen zu können . Das Hilde-Zach-Kunststipendium ist jährlich mit € 7.000.- , das
Hilde-Zach-Kunstförderstipendium jährlich mit € 3.000.- dotiert. Die Stipendien sind nicht
teilbar und werden in einem Einmalbetrag ausbezahlt.

2. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind Künstlerinnen , die


entweder in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft sind und



in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und



zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben

Für das Förderstipendium gilt zusätzlich :


bis zum Stichtag , dem 31 .12. des Vorjahres der Übergabe des Stipendiums, darf das
35. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Altersgrenze 18 - 35 Jahre);

Mitglieder der Jury für Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für
die Stadt Innsbruck von der Einreichung für die Hilde-Zach-Kunststipendien ausgeschlossen.

3. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt jedes Jahr im zweiten Quartal über das amtliche Mitteilungsblatt
der Landeshauptstadt Innsbruck - "Innsbruck Informiert" und die Homepage der Stadt
Innsbruck.
Es kann in den Sparten






Zeichnung/Grafik
Malerei
Bildhauerei/Installation
Neue Medien/Fotografie
Kunst am Bau/Architektur
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