Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.24
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eingereichten Dokumente unbeschädigt und gut lesbar bei der Empfängeradresse
ankommen. Es werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zur Jurysitzung
zugelassen . Fehlerhafte Dateien oder unvollständige Einreichungen können ausnahmslos
nicht berücksichtigt werden .
4. Jury und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt durch eine unabhängige
Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen wird .
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in
Innsbruck hat und die beiden anderen nicht. Die Jury wechselt jährlich, wobei ein
Jurymitglied auch im Folgejahr noch einmal in der Jury vertreten sein kann .
Die Jury soll sich nach Möglichkeit sowohl aus bildenden Künstlerinnen als auch aus
Vertreterinnen der Bereiche Kunstvermittlung , Kunsttheorie und Ausstellungswesen
zusammensetzen . Aus Gründen der Objektivität sollen Jurymitglieder, die selbst
Künstlerinnen sind, ihren Lebensmittelpunkt nicht in Innsbruck haben.
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt in einer nicht öffentlichen
Jurysitzung . Ausgewählt wird aus allen vollständigen Einreichungen (siehe Punkt 3.),
unabhängig von der Sparte.
Den Vorsitz in der Jurysitzung führt einte Mitarbeiter/in des Kulturamtes , welchelr nicht
stimmberechtigt ist. DerIDie Vorsitzende hat vor Sitzungsbeginn auf die Befangenheitsregel
hinzuweisen: Jurymitglieder sind durch ein Naheverhältnis zu einreichenden Personen
befangen (z.B. Ehegattinnen, Verwandtschaftsverhältnis). Im Falle der Befangenheit hat das
befangene Jurymitglied dies dem Kulturamt der Stadt Innsbruck so rechtzeitig mitzuteilen ,
dass ein neues Jurymitglied ausgewählt und eingeladen werden kann .
Die Jury ist nur dann beschlussfähig , wenn alle Mitglieder persönlich anwesend sind. Die
Juryentscheidung muss einstimmig erfolgen und wird in einem Protokoll festgehalten .
Können sich die Jurymitglieder auf keine Stipendiatinnen einigen, unterbleibt die Vergabe
der Stipendien . Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Stipendien besteht nicht. Die
Entscheidung der Jury ist endgültig, sodass eine Anfechtung im Rechtsweg ausgeschlossen
ist. Die Namen der Jurymitglieder dürfen vor Abschluss des Auswahlverfahrens nicht
bekannt gegeben werden .
Die Jurymitglieder sind zu strengster Verschwiegenheit über die nicht öffentlichen
Beratungen verpflichtet und dürfen im selben Jahr ihrer Jurytätigkeit nicht für das Hilde-ZachKunststipendium bzw. Kunstförderstipendium der Stadt Innsbruck einreichen .
5. Übergabe der Stipendien
Die Stipendien werden vom Bürgermeister I von der Bürgermeisterin in Form einer Urkunde
übergeben. Die Namen der Stipendiatinnen werden im amtlichen Mitteilungsblatt der
Landeshauptstadt Innsbruck - .Jnnsbruck Informiert" und auf der Homepage der Stadt
Innsbruck veröffentlicht.
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