Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.36
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Bei der letztjährigen Prüfung des Rechnungsabschlusses 2013 stellte
die Kontrollabteilung hinsichtlich dieses Nachweises fest, dass dieser
nach wie vor in unveränderter Form (also ohne Berücksichtigung der
städtischen Wertpapierveranlagungen) als Beilage zum Rechnungsabschluss geführt wurde. Die Kontrollabteilung hat daher erneut auf die
oben beschriebenen (bundes-)gesetzlichen Regelungen hingewiesen.
Aus den erwähnten Gründen empfahl die Kontrollabteilung neuerlich,
den damals geführten Nachweis zu überprüfen und gegebenenfalls
inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen.
Die MA IV sagte im letztjährigen Anhörungsverfahren zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung ab dem Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2014 umzusetzen. Die heurige Prüfung des Nachweises zeigte,
dass die zuständige MA IV der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen ist.
Korrektur eines
Nachweises –
Empfehlung
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass im
„Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen (gemäß
§ 17 Abs. 2 Z 7 VRV)“ nunmehr sämtliche von der Stadt Innsbruck geführten Wertpapierveranlagungen dokumentiert werden. Somit werden
darin auch jene Veranlagungen in Wertpapiere abgebildet, welche im
Rahmen des Gestellungsbetriebes getätigt worden sind.
Bei der Abstimmung der einzelnen Positionen des Nachweises wurde
die Kontrollabteilung auf die unter dem Titel „Raiffeisen Capital Management KAG Fonds R178“ ausgewiesene Wertpapierveranlagung in
Höhe von € 20.234.509,30 aufmerksam. Die Kontrollabteilung war über
den Ausweis dieser Veranlagung zum Stichtag 31.12.2014 deshalb
verwundert, da dieser Fonds im November 2014 aufgelöst worden ist.
Der Erlös aus der Auflösung wurde in Geldmarktveranlagungen bei
Tiroler Banken investiert. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes ist
die im betreffenden Nachweis des Jahres 2014 ausgewiesene Gesamtsumme nach Meinung der Kontrollabteilung überhöht dargestellt.
Die Kontrollabteilung empfahl der zuständigen Fachdienststelle der
MA IV, diese Angelegenheit zu überprüfen und im Hinblick auf die
nächstjährige Erstellung des Nachweises eine entsprechende Korrektur
vorzunehmen. Vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
wurde im Anhörungsverfahren zugesagt, die Empfehlung der Kontrollabteilung in Abstimmung mit den involvierten Fachdienststellen umzusetzen.
Sollüberschuss
Die für 2014 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 316,585 Mio.
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 9,8 % auf
€ 347,723 Mio. An Ausgaben waren € 323,745 Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 347,691 Mio. um 7,4 % zu. Der präliminierte Zuschussbedarf von € 7,160 Mio. konnte somit in einen Sollüberschuss von € 0,032 Mio. umgekehrt werden.
Vergleich VoranschlagRechnung – Anhebung
der Wertgrenzen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach
sind Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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