Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.48

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Freie Finanzspitze

Im Haushaltsjahr 2014 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe
von € 26.628,2 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 17.107,2 Tsd.) um € 9.521,00 Tsd. bzw.
ca. 55,7 % erhöht.
Der Schuldendienst (Zins- sowie Kreditrückzahlung) und die Ausgaben
für (Finanzierungs-)Leasingverpflichtungen konnten somit vollständig
aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient werden.
Außerdem war es mit dem Erreichen der Freien Finanzspitze möglich,
durch eine Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt (€ 17.328,6
Tsd.) Investitionsprojekte des Jahres 2014 zu finanzieren und Bedeckungen von Nachtragskrediten und Rücklagenzuführungen vorzunehmen.
4 Außerordentlicher Haushalt

Generelle Grundsätze
für die Mittelanmeldung
im AO-Haushalt

Der vom Gemeinderat beschlossene AO-Haushalt 2013 stellte den
unmittelbaren, fortzuschreibenden Ausgangspunkt für den über Auftrag
der Frau Bürgermeisterin zu erstellenden Investitionsplan 2014 – 2017
dar, der wiederum in direktem Zusammenhang mit dem AO-Haushalt
2014 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Ansätze des
AO-Haushaltes 2014 hat die MA IV – Referat Budgetabwicklung und
Finanzcontrolling allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als strikte
Vorgaben unbedingt zu beachten sind und deshalb alljährlich wiederholend – für das Jahr 2014 mit Rundschreiben vom 14.06.2013,
Zl. IV – 6561/2013 – u.a. auch den einzelnen Magistratsabteilungen zur
Kenntnis gebracht werden.

Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2013

Die Bewirtschaftung der Vorhaben des AO-Haushaltes kann durch die
Anordnungsberechtigten ohne weitere Freigabebeschlüsse erfolgen, es
sei denn, dass eine Freigabe in besonderen Einzelfällen dem Gemeinderat vorbehalten wurde. Wie im Ordentlichen Haushalt erfolgt die Bewirtschaftung nach dem Prinzip der Fälligkeit und ist in qualitativer und
quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge zu den Ausgabenansätzen sind jedenfalls nur dann
zulässig, wenn zur Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei
anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen lukriert werden
können oder Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind. Im
Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Pkt. 10 der
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2014 Ausgabemittel
des AO-Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch
nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen gelten. Der Gemeinderat
kann jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher, d.h. eine
Übertragung auf das Folgejahr, verfügen. Allerdings dürfen Überträge
nur in dem im Folgejahr unbedingt benötigten Ausmaß beantragt werden, wobei auch die Ansätze des Folgejahres mitberücksichtigt werden
müssen. Von der MA IV wird jedes begründete Ansuchen auf seine
tatsächliche Notwendigkeit überprüft, bevor es an den Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen weitergeleitet wird.

Die MA IV – Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling hat im
Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2014 mit Schreiben vom 19.02.2014 unter der Geschäftszahl IV – 13672/2013 eine mit
den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus sachlichen
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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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