Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.61
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
ditschuld keine Änderung der Rechtspositionen (auch nicht der bestehenden Bürgschaften) eingetreten.
Zusammenfassend hielt die Kontrollabteilung fest, dass der städtische
Haftungsnachweis per 31.12.2014 bezogen auf diese Ausleihungen
ihrer Meinung nach um einen Betrag von € 5,2 Mio. zu niedrig dargestellt ist. Für den nächstjährigen Haftungsnachweis per 31.12.2015 ist
von einer korrekten Darstellung auszugehen. Dies deshalb, da im Mai
2015 eine Kreditneustrukturierung durchgeführt worden ist und die
Stadt Innsbruck auch für die beiden Neukredite entsprechende Haftungserklärungen unterfertigt hat.
Berechnung Haftungswert gemäß Verordnung
über die Festlegung von
Haftungsobergrenzen –
Empfehlung
Aufbauend auf die Vorgaben gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Haftungsobergrenzen, LGBl. Nr. 39/2012
vom 13.04.2012 wird im Nachweis über den Stand an Haftungen per
31.12.2014 ein summierter Wert der Haftungen der Stadtgemeinde
Innsbruck in Höhe von € 80.776.286,07 angegeben. Dieser Haftungswert wurde von der zuständigen Dienststelle unter Anwendung der in
der angeführten Verordnung bestimmten maßgeblichen Faktoren (allen
voran der mit der jeweiligen Haftung verbundenen Risikoklasse bzw.
des daraus ableitbaren Risikofaktors) errechnet.
Im Zusammenhang mit der Berechnung des Haftungswertes stellte die
Kontrollabteilung bei ihrer diesbezüglichen Verifizierung bei vier Fällen
Abweichungen im betraglichen Gesamtausmaß von € 39.686,19 fest,
welche ihrer Einschätzung nach auf Übertragungs- bzw. Berechnungsdifferenzen zurückzuführen waren. Von der Kontrollabteilung wurde
empfohlen, die aufgezeigten Differenzen zu überprüfen und im nächstjährigen Haftungsnachweis zu korrigieren.
Von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft wurde in der
dazu abgegebenen Stellungnahme zugesagt, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen und in den aufgezeigten Punkten Korrekturen vorzunehmen.
Berechnung Ausnutzung
(individuelle) Haftungsobergrenze der Stadt
Innsbruck
Unter Berücksichtigung der von der Kontrollabteilung aufgezeigten
Abweichungen ermittelte die Kontrollabteilung basierend auf den
im Nachweis über den Stand an Haftungen per 31.12.2014 angegebenen Informationen als summierten Wert der Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck einen Betrag in Höhe von € 83.415.972,22.
Dieser Betrag entspricht – bei individueller Betrachtung der Stadtgemeinde Innsbruck – 72,77 % der verordnungsmäßig verankerten Haftungsobergrenze. Im vorigen Jahr 2013 ergaben sich diesbezügliche
Werte von € 92.858.221,06 bzw. 84,36 %.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 16.11.2015:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 03./04.12.2015 zur
Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
28