Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.73
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Systemisierung der
Dienstposten
Die Dienstposten sind in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe
C/c systemisiert.
5.2 Schulwarte
Beschäftigungsausmaß
Von den 33 genannten Schulwarten war gemäß einem Auszug aus
dem Dienstpostenplan lediglich 1 Bediensteter im Ausmaß von 75 %
teilzeitbeschäftigt (der Rest in Vollzeitbeschäftigung).
Systemisierung der
Dienstposten
Die Posten der städtischen Schulwarte sind grundsätzlich in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe D/d systemisiert.
Anrechnung
auf die städtische
Behinderteneinstellungsquote
Von den städtischen Schulwarten gilt ein Bediensteter als begünstigter
Behinderter im Sinne der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) und war somit auf die Behinderteneinstellungsquote der Stadtgemeinde Innsbruck anrechenbar.
5.3 Mittagstischzubereiterinnen
Beschäftigungsausmaß
Für die Abwicklung der in den Tagesheimschulen angebotenen Mittagessen sind im Referat Schulverwaltung insgesamt 26 Mittagstischzubereiterinnen (MIZU) zuständig.
Sämtliche Mittagstischzubereiterinnen sind teilzeitbeschäftigt. Das
exakte prozentuale Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung errechnet sich
unter Berücksichtigung der so genannten „Ferienregelung“ sowie des
jeweilig zustehenden Jahresurlaubes.
Bei den Mittagstischzubereiterinnen wird im Rahmen der Anwendung
der Ferienregelung eine schulfreie Zeit von 12 Wochen (also 60 Ferientagen) pro Kalenderjahr zugrunde gelegt. Bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden (grundsätzlich 50 %ige Teilzeitbeschäftigung) und einem aliquot zustehenden Urlaubsausmaß von 100
Stunden jährlich errechnet sich unter Berücksichtigung der beschriebenen Ferienregelung ein Beschäftigungsausmaß von 43,27 %. Je nach
Einzelfall unterschiedlich zustehende Jahresurlaubsausmaße lassen
die so ermittelten Beschäftigungsausmaße variieren. Eine stichprobenhafte Nachkalkulation der in den Dienstverträgen der städtischen Mittagstischzubereiterinnen vereinbarten (jahresdurchgängigen) Beschäftigungsausmaße ergab keine Beanstandungen.
Systemisierung der
Dienstposten
Die Dienstposten der Mittagstischzubereiterinnen sind in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe E/e systemisiert.
Anrechnung
auf die städtische
Behinderteneinstellungsquote
Im Bereich der Mittagstischzubereiterinnen gelten zwei Mitarbeiterinnen als begünstigte Behinderte im Sinne der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) und waren somit auf die Behinderteneinstellungsquote der Stadtgemeinde Innsbruck anrechenbar.
5.4 Schulassistentinnen
Beschäftigungsausmaß
Ebenso wie die Mittagstischzubereiterinnen sind alle (10) Schulassistentinnen teilzeitbeschäftigt.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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