Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.84
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7.4 Infrastrukturförderung Bund – Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG
Bis zum
Prüfungszeitpunkt
vereinnahmte Fördergelder des Bundes für
Infrastrukturmaßnahmen
Nach Verhandlungen mit der für die Förderabwicklung beim Land Tirol
zuständigen Stelle sagte die ressortzuständige Landesrätin mit Schreiben vom 30.08.2012 der Stadt Innsbruck eine einmalige Förderung in
Höhe von € 1.000.000,00 (für die Schuljahre 2011/2012 und
2012/2013) zu. Nach Maßgabe konkreter (Ab-)Rechnungen der Stadtgemeinde Innsbruck wurde dieser Betrag im Rahmen von Teilüberweisungen des Landes in den Jahren 2012 bis 2013 zur Gänze vereinnahmt.
Für Infrastrukturinvestitionen im Schuljahr 2013/2014 konnte von der
Stadt Innsbruck eine im Haushaltsjahr 2014 ausbezahlte Fördersumme
in Höhe von € 139.955,12 vereinnahmt werden.
Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung befand sich die vom
Land Tirol für das Schuljahr 2014/2015 zugesagte (dritte) Fördertranche im Gesamtausmaß von € 660.000,00 im Abrechnungsstadium.
Zum Prüfungszeitpunkt konnte vom Land Tirol von diesem maximal
möglichen Förderbetrag nach Erbringung eines Abrechnungsnachweises anhand konkreter Rechnungen ein Teilbetrag von € 120.950,51 zur
Auszahlung gebracht werden.
Infrastrukturförderung
für die Schule am Inn
(SPZ)
Eine Durchsicht der vom Referat Schulverwaltung gegenüber dem
Land Tirol erbrachten Abrechnungsnachweise zeigte, dass die Schule
am Inn (SPZ) bis zum Zeitpunkt des Beginns der Prüfung der Kontrollabteilung nicht in die Abrechnungen gegenüber dem Land Tirol
einbezogen worden ist. Dieser Umstand war für die Kontrollabteilung
aus dem Grund verwunderlich, zumal die Schule am Inn als Tagesheimschule im prüfungsgegenständlichen Haushaltsjahr 2014 unter
Federführung des Leiters des Referates Schulverwaltung mit Einrichtungsgegenständen bestückt und im Herbst 2014 eröffnet worden ist.
Eine dahingehende Rücksprache der Kontrollabteilung beim Referatsleiter brachte das Ergebnis, dass von der zuständigen Sachbearbeiterin beim Land Tirol im Rahmen der geführten Verhandlungen die Meinung vertreten worden sei, dass von der Stadt Innsbruck für die Tagesheimgruppen im SPZ keine Infrastrukturfördermittel lukriert werden
könnten. Dies vorwiegend deshalb, da ausschließlich neue Tagesheimgruppen gefördert würden und es sich bei den Gruppen im SPZ
um bestehende Gruppen handle.
Für die Kontrollabteilung war diese vom Leiter des Referates Schulverwaltung der Kontrollabteilung gegenüber mitgeteilte Haltung des
Landes Tirol nicht verständlich. Sowohl die Festlegungen der maßgeblichen Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG, als auch die darauf aufbauenden Förderrichtlinien des Landes Tirol halten fest, dass „Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen“ förderfähig sind. Aus diesem Grund erschien
der Kontrollabteilung eine Infrastrukturfördermöglichkeit jedenfalls verhandelbar.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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