Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.89

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Betreuungsstunden
außerhalb der
Unterrichtszeit –
Empfehlung

Außerdem zeigte die Prüfung der für das Schuljahr 2013/14 maßgebenden Leistungsnachweise, dass eine Betreuung behinderter Kinder,
insbesondere im SPZ, nicht nur in den Unterrichtsstunden, sondern –
entgegen den Vorgaben des Landes Tirol – auch am Nachmittag im
Rahmen der Nachmittagsbetreuung stattgefunden hat.
Zur Vermeidung einer allenfalls möglichen Aufforderung des Landes
Tirol zur Rückzahlung der nicht den Landesrichtlinien entsprechenden
beantragten Betreuungsstunden hat die Kontrollabteilung empfohlen,
künftig bzw. für das Schuljahr 2014/15 und folgende nur mehr für jene
Betreuungsstunden einen Zuschuss zu beantragen, die tatsächlich im
Unterricht geleistet und im Sinne des TRG und der SchulassistentInnen-Richtlinie für ein behindertes Kind verwendet worden sind.
Dazu teilte die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport mit,
dass die Abrechnung für das Schuljahr 2014/15 bereits dem Land Tirol
übermittelt wurde und ab dem Jahr 2016 die Schulhelfer ausschließlich
im Unterrichtsteil Verwendung finden würden.

Fehlende Leistungsnachweise für die
Bezuschussung der
Schulhelferkosten –
Empfehlung

Im Hinblick auf das 1. Semester des Schuljahres 2014/15 stellte die
Kontrollabteilung fest, dass zum Prüfungszeitpunkt August 2015 noch
kein Antrag auf Bezuschussung der Schulhelferkosten eingebracht
worden ist. Zum einen fehlte dem Referat Schulverwaltung die einen
integralen Bestandteil des Ansuchens darstellende Abrechnung der
Personalkosten und zum anderen waren immer noch für den Antrag
benötigte Stundenaufzeichnungen einzelner Direktionen ausständig.
Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, die Direktionen konkret anzuhalten, die monatlichen Auflistungen der tatsächlich geleisteten
Stunden (gegebenenfalls auch Leerformulare, wenn der Schüler die
Schule nicht besuchte) zu einem bestimmten Datum des Folgemonats
an das Referat Schulverwaltung zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln.
Dazu wurde der Kontrollabteilung im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtet, dass die Schulleitungen nochmals schriftlich angehalten
worden sind, dem Referat Schulverwaltung die tatsächlich geleisteten
Stunden der Schulhelfer mittels des vorgegebenen Formulars und fristgerecht zu übermitteln.

Personalkosten
Schulhelfer

Wie bereits erwähnt, bezieht die Stadt Innsbruck das Personal für zusätzlich gewährte pflegerische Hilfe für Kinder mit Behinderung über
die ISD. Bis zum Schuljahr 2010/11 waren die von der ISD der Stadt
Innsbruck verrechneten Stundensätze an die vom Land Tirol zur Finanzierung der Schulhelfer gewährten Zuschüsse gekoppelt.
Neben dem Arbeitsentgelt hatte die ISD allerdings auch das Risiko
bzw. die „unproduktiven Kosten“ der Schulhelfer, wie den Gehalt für die
aufgrund schulfreier Zeiten entstandenen Urlaubszeiten oder für den
sonstigen Entfall der Leistung zu tragen. Ebenso war der dem Unternehmen im Verwaltungsbereich (Personalbeschaffung, Einsatzplanung, Verrechnung Personal etc.) entstandene Aufwand von der ISD

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

28