Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.100
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Mitarbeiter – neben dem Amtsdirektor des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt – das erwähnte erforderliche Personal des Amtes des Bezirksschulrates dar und waren somit für den Bezirksschulrat InnsbruckStadt (in letzter Konsequenz also für den Bund) tätig.
10.3 Aufgabenprofil – Produkte – Kostenrechnung (bis 31.12.2014)
Aufgaben gemäß MGO
Gemäß der bis 31.12.2014 in Geltung gestandenen Fassung der MGO
waren dem Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft unter anderem
die folgenden Aufgaben zugeordnet, welche amtsintern vom Referat
Bezirksschulangelegenheiten auszuführen waren:
Amt des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt, insbesondere Mitwirkung an der Vollziehung des Schulpflichtgesetzes sowie des
Schulunterrichts- und des Privatschulgesetzes
Mitwirkung an der Vollziehung des Schulorganisations- und des
Landeslehrerdienstrechtgesetzes
Produkte
Im Rahmen des Referates Bezirksschulangelegenheiten waren die
beiden Produkte 5231 – Organisation der Pflichtschulen sowie Dienstrecht der Lehrpersonen und 5232 – Vollzug von Bundesschulangelegenheiten (Bezirksschulrat) definiert.
Kostenstelle –
Kostenträger
Kostenrechnerisch wurde das Referat Bezirksschulangelegenheiten
auf der Kostenstelle 522000 – RL Bezirksschulangelegenheiten und
den beiden Kostenträgern 522001 – Organisation der Pflichtschulen
sowie Dienstrecht der Lehrpersonen und 522002 – Bezirksschulrat
Innsbruck-Stadt abgebildet.
Kostenrechnerisches
Gesamtergebnis
Nach Umlage der Kostenstelle 522000 – RL Bezirksschulangelegenheiten auf die zwei eingerichteten Kostenträger ergab sich im Haushaltsjahr 2014 insgesamt ein (negativer) Kostenträgererfolg in Höhe
von rd. - € 101.180,00 (2013: - € 86.509,00)
10.4 Refundierung Personal- und Sachaufwand
Kostenrückerstattungen
vom Bund
Unter Hinweis auf die erwähnte Aufgabenausführung durch städtische
Bedienstete für das Amt des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt leistete
der Bund (bzw. zahlungstechnisch genau genommen der Landesschulrat für Tirol im Auftrag des Bundes) Ersatz für den verursachten Personal- und Sachaufwand.
Im Haushaltsjahr 2014 belief sich der Refundierungsbetrag für Personalkosten auf € 56.724,31 (2013: € 55.898,68) und für Sachkosten auf
€ 7.808,03 (2013: € 10.216,97).
Diese Personal- und Sachkostenrefundierung beruht auf einer zwischen dem Bund und der Stadtgemeinde Innsbruck im Jahr 1973 abgeschlossenen Vereinbarung über den Personal- und Sachaufwand
des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt.
Die rechnerische Überprüfung der Abrechnungen für die Jahre 2013
und 2014 durch die Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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