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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.24

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Gleichstellung

Die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen
wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit
grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten
gleichermaßen für Frauen und Männer.
2 Projektinitiierung – Beweggründe

Grundsatzbeschluss

Am 25.04.2007 fasste der Innsbrucker Stadtsenat auf Basis des Regierungsprogramms einen Grundsatzbeschluss zum Neubau der Feuerwache Wilten und beauftragte das Amt der Berufsfeuerwehr mit der
Ausarbeitung eines konkreten Vorschlages.
Die Entscheidung des Stadtsenats beruhte auf den schriftlichen Ausführungen des damaligen Branddirektors und Amtsvorstandes der Berufsfeuerwehr Innsbruck, dass das (damalige) Feuerwehrgebäude am
Standort Weingartnerstraße in einem baulich „nicht ausgezeichneten“
Zustand sei und vor allem der Platzbedarf nicht mehr den Anforderungen der Freiwilligen Feuerwehr Wilten (FFW) gerecht werde. Eine im
Vorfeld durch ein technisches Büro erstellte Studie zum Standort kam
zum Ergebnis, dass gemäß den Richtlinien des Österreichischen Feuerwehrverbandes der nötige Nutzflächenbedarf nicht gegeben und aufgrund eingeschränkter baulicher Möglichkeiten nicht umsetzbar sei.
Die zum damaligen Zeitpunkt gefasste Terminplanung sah für die Planung, bauliche Umsetzung und Fertigstellung der neuen Feuerwache
einen Zeitraum von rund drei Jahren bis 2010 vor.
Der Kontrollabteilung lagen im Rahmen der Prüfung keine weiteren
schriftlich dokumentierten Informationen vor, die einem zum damaligen
Zeitpunkt formulierten Bedarf für einen Neubau der Feuerwache aus
baulicher Sicht oder hinsichtlich eines erweiterten Raumerfordernisses
entgegen stehen oder widersprechen würden.
Insofern war das Erfordernis zum Neubau der Feuerwache auf Basis
der vorhandenen Dokumentationen für die Kontrollabteilung als gegeben anzunehmen.
3 Standortsuche und Grunderwerb
3.1 Bestandsaufnahme

FFW – Mitgliederstand

Gemäß einer im Jahr 2007 erstellten Studie verfügte die FFW zum damaligen Zeitpunkt über rd. 80 Mitglieder, wovon ca. 60 aktiv im Einsatz
waren. Diese waren zum überwiegenden Teil im Sieglanger sowie zu
ca. einem Drittel in den Siedlungen Klosteranger und Mentlberg wohnhaft. Eine im Jahr 2013 durchgeführte Erhebung zum Zustand der Feuerwachen in Innsbruck gab den Mitgliederstand der FFW mit 41 aktiven
Mitgliedern, 9 Jugendfeuerwehrleuten sowie 12 Reservisten an.

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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