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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.26

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Zum Untersuchungszeitpunkt waren die betroffenen Grundstücke
Gst. 1844, 1524 (nach durchgeführter Grundstücksteilung 1524/1 und
1524/2) sowie 2019 (Trennstück von Gst. 1210/21) mit einem Gesamtausmaß von 5.699 m² im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen. Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) wies diese Flächen als Vorsorgefläche Sportfläche aus.
Der größte Teil des Areals befindet sich innerhalb des 40 m Schutzbereichs der Inntal Autobahn, in welchem Neu-, Zu- und Umbauten
grundsätzlich nicht vorgenommen werden dürfen. Der Standortbetrachtung wurde jedoch legitim unterstellt, dass die Zustimmung der
ASFINAG für eine Verringerung des Schutzbereiches auf 20 m erreicht
werden könne. Ein ebenfalls bestehender Bauverbotsbereich von 12 m
entlang der Arlbergbahn wurde als unwesentlich in Bezug auf die Projektierung der neuen Feuerwache bewertet.
Aus verkehrstechnischer Sicht wurde eine direkte Anbindung der Feuerwache an die Inntal Autobahn vorausgesetzt, um im Vergleich zum
alten Standort großräumig die Einsatzzeiten zur Autobahn, ins Stadtgebiet sowie zur flussabwärts liegenden Anlegestelle auf Höhe der
Karlskirche (Gemeinde Volders) beizubehalten bzw. zu verkürzen. Die
Zufahrtswege zum Mentlberg sowie zum Klosteranger wurden vergleichsweise länger. Dies gilt in Analogie für die Anfahrtswege und zeiten der aktiven Feuerwehrleute.
Die damals einzig bestehende Liegenschaftszufahrt über die ÖBBBrücke des Geroldsbaches hätte für die Nutzung mit LKW verbreitert
und verkehrsgerecht ausgeführt werden müssen. Die spätere Festlegung, dass Feuerwehreinsätze grundsätzlich über die Zufahrt zur Inntal
Autobahn zu erfolgen haben, machten kostenintensivere Maßnahmen
jedoch nicht erforderlich.
Die Beurteilung des Standortes ergab, dass das vorhandene Flächenangebot unter Berücksichtigung eines reduzierten Schutzbereiches
entlang der Autobahn von 20 m ausreichend für die Errichtung einer
Feuerwache samt Außenanlagen im Mindestausmaß von 1.700 m²
gemäß den Vorgaben der ÖBFV-RL FH-01 wäre. Die Anpassung des
ÖROKO und der Flächenwidmung wurde angesichts des öffentlichen
Interesses als realistisch vorausgesetzt. Im Besonderen wurden der
direkte Zugang zur Autobahn sowie die ideale Eignung für die Anlage
eines Übungsplatzes herausgestrichen.
Völserstraße

Der dritte Standort betraf die Gst. 1563/1, 1563/2 und 1564/1 an der
Völser Landesstraße. Der Standort hatte mit rd. 127.000 m² das größte
Flächenpotential, die notwendigen Grundflächen hätten gemäß Gutachter in beliebiger Größe abgetrennt werden können.
Die Erreichbarkeit des großräumigen Schutzbereiches sowie des Klosterangers wurde als gut, die Anfahrt zum Schutzobjekt Gefangenenhaus sowie zum Gebiet Mentlberg als sehr gut beurteilt. Eine vergleichsweise etwas längere Anfahrt hätte sich für den östlichen Sieglanger ergeben. Die Einrückwege hätten sich für den überwiegenden
Teil der Mitglieder aus dem Sieglanger einerseits etwas verlängert,
anderseits wäre der Standort für die Mitglieder des Siedlungsbereichs
Mentlberg sowie Teilen des Sieglangers am besten gelegen.

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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