Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.28
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In Bezug auf einen etwaigen Einsatz im Gebiet des westlichen Sieglangers wurden im Baubescheid vom 20.02.2013 folgende Auflagen
erteilt:
„8. Die Befahrung des westlichen Teiles der Weingartnerstraße mit LKW oder
anderen Groß- und Einsatzfahrzeugen ist ohne Mitbenützung der Gegenfahrbahn nicht möglich und daher unzulässig.
9. Die Zu- und Abfahrt zum/vom Gerätehaus für Einsatzfahrzeuge darf ausschließlich über die A12 erfolgen.“
Die Kontrollabteilung hielt außerdem fest, dass die Zu- und Abfahrt zur
Feuerwache Wilten für Einsatzfahrzeuge bescheidmäßig ausschließlich
über die Inntal Autobahn erfolgen darf.
Die Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass ein in der Standortbeurteilung wesentliches verkehrstechnisches Positivum, die optimale Erreichbarkeit des Siedlungsgebietes Sieglanger, aufgrund der bescheidmäßigen Auflagen weggefallen bzw. davon abgesehen auch real
nur noch eingeschränkt vorhanden ist.
Empfehlung
Die Kontrollabteilung war der Ansicht, dass im Zuge der Kurzbeurteilung eine Betrachtung des Gefährdungspotentials Wildbach erfolgen
hätte müssen. In weiterer Folge hätte dies zu einer geänderten Reihung der untersuchten Standorte führen können bzw. vom Standpunkt
der Kontrollabteilung aus auch müssen. Die Kontrollabteilung empfahl
für künftige Standortuntersuchungen, sämtliche für den Standort wesentliche Einflussfaktoren wie bspw. Gefährdungen durch Hochwasser
oder Hangrutschungen/Lawinen aufzunehmen.
Grundsatzbeschluss –
Weitere Vorgehensweise
Nach der Grundsatzbeschlussfassung des Stadtsenats zum Bau der
neuen Feuerwache Wilten wurden die zuständigen städtische Dienststellen, externe Ansprechpartner wie ASFINAG, ÖBB und WLV, die mit
der baulichen Umsetzung betraute IIG & Co KG sowie die zum damaligen Zeitpunkt für die Betreuung sämtlicher städtischer Liegenschaften
verantwortlich zeichnende IISG kontaktiert und informiert.
Gab es seitens der ASFINAG eine grundsätzliche Zustimmung, informierte die WLV im Oktober 2007, dass die in Betracht gezogenen Flächen einen wesentlichen Retentionsraum für Ausbrüche des Geroldsbaches darstellen und eine Freihaltung dieser Flächen von außerordentlicher Bedeutung für das Siedlungsgebiet Sieglanger sei.
Entwurfsphase –
Die ersten Projektentwürfe sahen für die rd. 5.700 m² große LiegenStellungnahmen WLV u. schaft eine Bebauung mit einer Feuerwache inkl. KAT-Lager sowie
Stadtplanung
einem Wohnhaus vor. Während einer Wohnbebauung bald eine Absa-
ge erteilt und stattdessen die Errichtung von Sportplätzen angedacht
wurde, hatte das Amt für Stadtplanung aufgrund der negativen Stellungnahme der WLV eine Umwidmung der Freilandflächen in Sonderfläche Feuerwehr vor Durchführung mittelfristig vorgesehener Hochwasserschutzmaßnahmen am Geroldsbach ausgeschlossen.
In weiterer Folge wurde kurzzeitig eine gemeinsame Entwicklung von
Feuerwache und Sportstätte im Geviert von Josef-Franz-Huter-Straße,
Völser-Landes-straße und Geroldsbach ins Auge gefasst.
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Zl. KA-14245/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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