Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.16
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einer Tiefgarage mit zwanzig Pkw-Abstellplätzen.
1.
Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert. Für die entstandenen Planungskosten bezahlt
die Käuferin einen Pauschalbetrag,
welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird.
2.
Die Planungskosten und der erste
Teilbetrag des Kaufpreises, welcher
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, sind am 31.8.2010 zur Zahlung fällig. Der Kaufpreisrest ist am
1.2.2011 fällig.
3.
Das Grundstück ist frei von bücherlichen Lasten sowie von Bestandrechten, wofür die Verkäuferin Gewähr
leistet.
4.
Die Kosten der Vertragserstellung
und seiner grundbücherlichen Durchführung einschließlich aller dabei zur
Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren trägt die Käuferin.
Für die von der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) im Vertrauen auf
den Erwerb des Grundstückes bisher
getätigten Aufwendungen laut vorliegender Aufstellung vom 15.6.2010 (Grundund Planungskosten) leistet die Stadtgemeinde Innsbruck eine Kapitaltransferzahlung an die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) in dieser Höhe,
welche mit 1.2.2011 fällig ist (Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2011).
In den weiteren Verhandlungen mit der
Zima Wohn- und Projektmanagement
GesmbH soll darauf gedrungen werden,
bei allfälliger Erhöhung der Baudichte eine
aliquotierte Aufpreiszahlung durch die
Käuferin zu vereinbaren.
Hier handelt es sich um ein relativ lang
währendes Projekt. Jene Mitglieder des
Gemeinderates, welche Mitglieder des
Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) oder des Bauausschusses sind, werden dieses Projekt
mehrere Jahre verfolgt bzw. begleitet
haben.
In der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) wurde dieser Beschluss
GR-Sitzung 14.10.2010
gefasst, welcher den Intentionen absolut
entspricht, dass dieses Grundstück mit
dem bestehenden Bauprojekt veräußert
wird. Es hat unter den verschiedenen
Wohnbauträgern eine Ausschreibung
gegeben. Ich darf mich bei allen, die hier
mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Mit
diesem Beschluss wird ein Grundstück
bebaut, das schon sehr lange Zeit brach
gelegen ist.
15.
IV-RA 1675/2008
Stadtgemeinde Innsbruck und
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH, Grundtausch betreffend der Verlegung des Hungerburgweges im Zuge des Neubaues der Nordkettenbahn, vertragliche Regelung
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI und
2 Liberales Innsbruck; 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.10.2010:
1.
Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Ralph
Krieglsteiner, GZl. 7778B, tauscht und
übergibt die Stadtgemeinde Innsbruck
aus Grundstück 882, KG 81121 Mühlau,
-
die Teilfläche 4 im Ausmaß von 44 m2
-
die Teilfläche 5 im Ausmaß von 5 m2
-
und die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH übernimmt diese Teilflächen in ihr Eigentum.
2.
Die Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH tauscht und übergibt der
Stadtgemeinde Innsbruck aus Grundstück 703/4, KG 81121 Mühlau,
-
die Teilfläche 1 im Ausmaß von
420 m2
-
die Teilfläche 3 im Ausmaß von
137 m2
-
und aus Grundstück .257, KG 81121
Mühlau, die Teilfläche 9 im Ausmaß
von 4 m2,
und die Stadtgemeinde Innsbruck
übernimmt diese Teilflächen in ihr
Eigentum.