Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.42
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40.
III 6200/2009
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HÖ - Ö20, Hötting,
Bereich nördlich Weiherburggasse Nr. 31c, Villa Hallhuber
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Beide Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original oder Kopie bei.
Die Stellungnahmen beeinspruchen die
neue Sonderflächenfestlegung für den
Internatsneubau der Villa Blanka.
Sie wurden eingehend geprüft, im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass
sich keine, den geplanten Maßnahmen
widersprechenden, neuen Erkenntnisse
ergeben haben. Die Absicherung des
Projektes soll in einem noch zu erstellenden Bebauungsplan erfolgen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HÖ - Ö20, Hötting, Bereich
nördlich Weiherburggasse Nr. 31c, Villa
Hallhuber (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO},
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG
2006, wird beschlossen.
41.
III 6202/2009
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HÖ - F22, Hötting, Bereich
Hötting-Ost zwischen KG-Grenze
Hötting - Mühlau am Tuftbach im
Osten und Höttinger Fallbach Löfflerweg im Westen, südlich
des Siedlungsgebietes Hungerburg, nördlich des Inn (als teilweise oder gänzliche Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. HÖ - F1, Zeichn. Nr. 2925;
Nr. HÖ - F8, Zeichn. Nr. 3399;
Nr. HÖ - F9, Zeichn. Nr. 3500;
Nr. HÖ - F10, Zeichn. Nr. 3518;
Nr. HÖ - F14, Zeichn. Nr. 3637;
Nr. HÖ - F16, Zeichn. Nr. 3648;
Nr. HÖ - F21, Zeichn. Nr. 3931;
Nr. IN - F8, Zeichn. Nr. 3811;
Nr. HU - F1, Zeichn. Nr. 3699)
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original oder Kopie bei.
Vier der Schreiben richten sich inhaltlich
gegen die Abgrenzung des Baulandes
zum Freiland. Zwei der Stellungnahmen
beeinspruchen die neue Sonderflächenwidmung für den Internatsneubau der Villa
Blanka.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass
einerseits nur einzelne Einwände gegen
Baulandabgrenzungen, konkret im Bereich
Höhenstraße Nrn. 24 bis 28 - Riedgasse
Nrn. 93 bis 99, zu befürworten sind und
Berücksichtigung in einem neuen, noch zu
erstellenden Planentwurf finden sollen.
Die Stellungnahmen zum Internat wurden
im Zusammenhang mit dem Örtlichen
Raumordungskonzept (ÖROKO) behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HÖ
- F22, Hötting, Bereich Hötting-Ost
GR-Sitzung 14.10.2010