Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.44

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- 548 -

zwischen Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße
(als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 83/bi, Zeichn. Nr. 3350 und Nr. 83/bh,
Zeichn. Nr. 3541), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
44.

Nr. 83/bi, Zeichn. Nr. 3350 und Nr. 83/bh,
Zeichn. Nr. 3541), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, verkleinert um den Bereich
Unterbergerstraße Nrn. 1, 3 und 5 und
Fischnalerstraße Nr. 8, wird beschlossen.

45.

Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B20, Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich Brunecker Straße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 3. Entwurf

III 9481/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B15/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen Höttinger
Au, Layrstraße, Fischnalerstraße
und Bachlechnerstraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 83/bi, Zeichn. Nr. 3350 und
Nr. 83/bh, Zeichn. Nr. 3541), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.

III 16332/2007

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Haager; 2 Stimmen):
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B20, Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich Brunecker Straße, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006, 3. Entwurf, wird
beschlossen.

Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
insbesondere gegen bestandsorientierte
Festlegungen und gegen befürchtete
Lärmemissionen durch Neubauten am
Fürstenweg. Zudem wird auch um
Berücksichtigung einer geplanten Aufstockung ersucht.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass ein
eingebrachter Einwand in einem neuen,
für einen Teilbereich vorgesehenen
Planentwurf, Berücksichtigung finden soll.

Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B20/1, Innsbruck
- Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf

Die geforderten Verträge liegen in
ausreichender Form vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ
und GR Haager; 4 Stimmen):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B15/1, Höttinger Au, Bereich
zwischen Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße
(als Änderung der Bebauungspläne
GR-Sitzung 14.10.2010

46.

III 9075/2009

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten Verträge sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Haager; 2 Stimmen):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B20/1, Innsbruck - Innenstadt,
östlicher Bereich Brunecker Straße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.