Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.47
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49.
III 13586/2010
Beschluss (einstimmig):
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B30/1, Arzl, Bereich
nördlich Arzler Straße, südlich
Framsweg sowie westlich Seidenweg und Gp. 62/1, KG Arzl,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B30/2, Arzl, Bereich
nördlich Arzler und Rumer Straße "Dorfzentrum", östlich Seidenweg inklusive
Gp. 62/1, KG Arzl, nördlich Framsweg
sowie Purnhofweg bis Kreuzung Finkenbergweg, ausgenommen Bereich östlich
des Lehmweges und Bereich südlich der
Arzler Straße von Nr. 186 bis Rumer
Straße Nr. 26, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
GR Ing. Krulis: Diese Bausperren hängen
mit der Bearbeitung des Gesamtbereiches
von Arzl zusammen. Wir fragen im
Bauausschuss auch immer, ob hier
konkrete Projekte betroffen sind. Es sollte
nicht so sein, dass jemand eine Einreichung macht und dann plötzlich eine
Bausperre kommt. Dipl.Arch. Schmeissner-Schmid hat uns
versichert, dass das nicht der Fall ist.
51.
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B30/3, Arzl, Bereich des
gewidmeten Baulandes am Finkenberg- und Schönblickweg
sowie nördlicher Eggenwaldweg,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B30/1, Arzl, Bereich
nördlich Arzler Straße, südlich Framsweg
sowie westlich Seidenweg und Gp. 62/1,
KG Arzl, gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006,
wird beschlossen.
50.
III 13588/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B30/2, Arzl, Bereich
nördlich Arzler und Rumer Straße "Dorfzentrum", östlich Seidenweg inklusive Gp. 62/1,
KG Arzl, nördlich Framsweg sowie Purnhofweg bis Kreuzung
Finkenbergweg, ausgenommen
Bereich östlich des Lehmweges
und Bereich südlich der Arzler
Straße von Nr. 186 bis Rumer
Straße Nr. 26, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
III 13589/2010
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B30/3, Arzl, Bereich
des gewidmeten Baulandes am Finkenberg- und Schönblickweg sowie nördlicher
Eggenwaldweg, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
52.
III 13590/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B30/4, Arzl, Bereich des
gewidmeten Baulandes nördlich
der Rumer Straße - östlicher Bereich Canisiusweg bis zur Rumer
Gemeindegrenze sowie Moserfeldweg, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebau-
GR-Sitzung 14.10.2010