Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.50

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- 554 -

3.

Was wären die Folgen für die Realisierung des Projektes bei einem
Scheitern der Verhandlungen mit den
Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) und inwieweit wäre das Gasser-Areal davon betroffen?

4.

Inwieweit wäre die ursprünglich angedachte Vergrößerung des Pechegartens davon betroffen?

5.

Kann im Bereich der Südbahnstraße
auch weiterhin eine Spurentrennung
zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und der sich dadurch
ergebenden Bevorzugung des
Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) ermöglicht werden?

6.

7.

Ist bei gröberer Verzögerung der
Baumaßnahmen an der Graßmayrkreuzung eine vorzeitige Renovierung
des Kaiserschützenplatzes vorgesehen? (Ein weiterer Verzug würde die
Dringlichkeit der Arbeiten am Kaiserschützenplatz massiv erhöhen.)
Was ist in Zukunft mit der archäologischen Grabungsstätte an der B174
geplant? Wie gestalten sich die
Grundeigentumsverhältnisse an der
Grabungsstätte und bei welcher Gebietskörperschaft liegt die genaue
Zuständigkeit?

Ausnahmegenehmigungen, rund die
Hälfte davon aus der Stadt Innsbruck, die
andere Hälfte aus dem übrigen Tirol.
Telefonische Nachfragen der Anfragestellerin zum damaligen Zeitpunkt ergaben,
dass es keine Aufzeichnungen darüber
gab, wie viele der erteilten Ausnahmegenehmigungen auf die jeweiligen Antriebsarten Elektro, Hybrid und Gas entfielen.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfragen beantworten
bzw. den zuständigen Stadtrat um
Beantwortung ersuchen:
1.

Wie viele Ausnahmegenehmigungen
von der Gebührenpflicht in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen wurden seit
Einführung dieser Maßnahme erteilt?

2.

Ist es richtig, dass es keinerlei Aufzeichnungen darüber gibt, wie viele
der erteilten Ausnahmebewilligungen
auf die jeweilige Antriebsart entfallen?

3.

Wenn ja, wann wird eine derartige
Erfassung der Antriebsart erfolgen?

4.

Wenn nein, bitte um Aufschlüsselung
der erteilten Ausnahmebewilligungen
nach Antriebsart.

5.

Wie viele der erteilten Ausnahmebewilligungen entfielen auf Zulassungsbesitzerinnen und Zulassungsbesitzer
von Kraftfahrzeugen aus der Stadt
Innsbruck, aus dem übrigen Tirol, aus
anderen Regionen/Städten?

6.

Ist es richtig, dass die genannten
Gratisparkerinnen und Gratisparker
aus der Stadt Innsbruck auch keine
Anwohnerparkkarte kaufen müssen?

7.

Lässt sich aus der Anwohnerparkkartenbefreiung eruieren, aus welchen
Stadtteilen die Ansuchen kommen?

8.

Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung
nach Stadtteilen.

9.

Bei wie vielen der erteilten Ausnahmebewilligungen handelt es sich um
so genannte Flotten-Kraftfahrzeuge etwa Taxis, Dienstfahrzeuge zum
Beispiel der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), der Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS) und andere?

Dr.in Waibel, Moser, Gruber und Wanker,
alle e. h.
54.3

I-OEF 152/2010
Gratisparken für Fahrzeuge mit
Elektro-, Hybrid- oder Gasantrieb
in den gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen, Aufzeichnungen
bzw. Aufschlüsselung der erteilten Ausnahmebewilligungen (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Seit Frühjahr dieses Jahres gilt Gratisparken für alle Elektro/Hybrid/Gas-Kraftfahrzeuge in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen.
Medienberichten zufolge gab es per
31.7.2010 insgesamt 224 derartiger
GR-Sitzung 14.10.2010