Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.63

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konform gehen muss, ist ganz klar. Man
hat dies einfach lange Zeit auf die lange
Bank geschoben und nur durch unsere
gemeinsame Initiative ist das Werk dann
ins Laufen gekommen. Das muss man
wirklich hier noch einmal kundtun.
Ich bitte, die Sache auch ehestmöglich im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zu behandeln und denke,
wenn alle Fraktionen gemeinsam vertreten
sind, dass etwas Konstruktives heraus
kommt.
GR Mag. Fritz: Ich finde es ein erhebendes Schauspiel, dass ein Antrag der
Opposition notwendig ist, damit sich die
Regierungsparteien untereinander wieder
einigen können. Halten wir das bitte auch
fest. Ohne diesen Antrag der Opposition
hättet Ihr euch noch zwei Jahre gegenseitig "aufgekrautet". Jeder hätte gesagt,
dass er zwar für die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
ist, aber die anderen uns hereinlegen
wollen. Daher kommt sicher nichts dabei
heraus. Dieses Spiel hättet Ihr noch zwei
Jahre gespielt, wenn wir nicht jetzt mit
diesem Antrag der Opposition gekommen
wären. (Beifall von Seiten der Innsbrucker
Grünen, RUDI und Liberales Innsbruck)
Jetzt bin ich wieder sachlich und konstruktiv. Ich gebe Bgm.-Stellv. Gruber voll und
ganz Recht, denn er hat an den Verfassungsgerichtshof aus dem Jahre 1991
erinnert. Das ist - das sage ich auch gleich
für mich, in welcher Art und Weise wir in
die Verhandlungen gehen werden - für
mich immer noch der Maßstab.
Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich
Folgendes gesagt: Es ist nicht möglich in
ein Stadt- oder Gemeinderecht, so wie es
ist, die Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters ganz einfach
hinein zu implementieren, denn das ist ein
Systembruch. Wir haben dann zwei durch
Volkswahl legitimierte oberste Organe, die
Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister
und den Gemeinderat. Das kann man
nicht einfach so nebeneinander stehen
lassen, sondern dieses Verhältnis muss
man regeln. Das haben wir seit Ewigkeiten
gesagt.
Ich sage jetzt noch etwas dazu: Wir oder
einige von der Opposition sind auch über
den eigenen Schatten gesprungen. Ich
GR-Sitzung 14.10.2010

habe immer lautstark vertreten, wozu eine
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters überhaupt notwendig ist.
Ich möchte ein reformiertes demokratisches Stadtrecht. Angesichts dessen, was
die Mehrheit des Gemeinderates denkt,
raffe ich mich dazu auf, zu sagen, wenn
das die Mehrheit haben will, dann
bemühen wir uns, um eine vernünftige
demokratische Ergänzung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck.
Wir haben uns zu erst mit
14 Mandatarinnen und Mandataren im
Wissen zusammengerauft, dass wir mit
14 Personen mehr als ein Drittel des
Gemeinderates sind und ohne uns auch
nichts geht. Wir haben gesagt, dass wir
uns auf diesen gemeinsamen Leitsatz
einigen können. Die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
soll kommen, denn die Mehrheit will diese
haben, aber in einem vernünftigen
institutionellen Rahmen.
Der zweite Gesichtspunkt, der für uns
ganz wichtig ist: Das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck ist wirklich
keine Sache, wo man versuchen sollte,
sich gegenseitig nicht über den Tisch zu
ziehen. Das ist so etwas, wie eine
Verfassung. Das ist unsere gemeinsame
Spielregel. Das hat StRin Mag.a Schwarzl
auch schon gesagt. Ich habe es nie
verstanden, dass man gemeinsame
Spielregeln nicht von Anfang an, gemeinsam zwischen allen politischen Strömungen ausverhandelt, aber auch aushandelt.
Nein, es musste zuerst eine geheime
Kommandosache der Regierungsparteien
sein und falls sich diese jemals einigen
können, dann werden wir gnadenhalber
den Rest des Gemeinderates mitreden
lassen. Das war die Haltung, die Ihr bitte
jahrelang ausgeströmt habt. Ihr habt
gemauert bis zum geht nicht mehr, bis
offenkundig war, dass nichts zustande
gebracht wird.
Heute haben wir endlich einen gordischen
Knoten durchgeschlagen. Hier schließe
ich wieder bei Bgm.-Stellv. Gruber an,
wenn wir uns jetzt wirklich auf den
Hosenboden setzen und Punkt für Punkt
ernsthaft durchdiskutieren, dann werden
wir in absehbarer Zeit eine vernünftige
Reform des Stadtrechtes der Landes-