Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.66
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gegenteiliger Meinung waren. Heute
sagen diese, dass sie sich mit ihrer
Meinung getäuscht und diese geändert
haben. Das ist die Sache dieser Leute,
denn man kann ja jeden Tag klüger
werden.
Ich bitte das wirklich von Seiten der ÖVP
zu beachten. Ich bin auch ein Mitglied der
ÖVP, aber ich bin nicht der Meinung von
Bgm.-Stellv. Gruber. Ich bin entschieden
gegen die Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters, weil ich gesehen
habe, dass es in manchen Gemeinden
wirklich drunter und drüber geht.
Eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister muss man auch in einer Gemeindestube tragen. Ich bin sehr wohl für eine
Änderung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck, weil es nicht angeht,
dass man eine Bürgermeisterin bzw. einen
Bürgermeister nicht abwählen kann, wie
das momentan der Fall ist. Man muss das
Recht haben die Bürgermeisterin bzw. den
Bürgermeister abzuwählen. Dieses Recht
soll genau jenes Gremium besitzen, das
die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister gewählt hat, nämlich der Gemeinderat.
Der Gemeinderat soll mit einer bestimmten Mehrheit das Recht haben, die
Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister
abzuwählen. Ich bin schon dafür, dass
man eine Novellierung des jetzigen
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck entschieden vornimmt. Mir
gefällt der Vorschlag der Frau Bürgermeisterin, die gleich schon die Termine sagt,
damit etwas weiter geht.
Über eine Reform des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck hat man sich
schon jahrelang den Kopf zerbrochen. Wir
werden uns dann unterhalten, ob es
sinnvoll ist, die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters einzuführen.
Die Steiermark und Wien haben die
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters nicht.
(StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Das ist etwas
anderes.)
Niederösterreich hat auch keine Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters, um nur ein Beispiel zu
nennen. Ich glaube, dass die Direktwahl
GR-Sitzung 14.10.2010
der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters keine Vorteile für eine Gemeinde
bringt und daher bin ich strikt gegen so
eine Regelung.
GR Grünbacher: Es ist schon lustig,
wenn GR Kritzinger sagt, dass der
Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin
getragen werden soll. Nein, ich will meine
Bürgermeisterin bzw. meinen Bürgermeister nicht tragen. Es muss ein sinnvolles
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck geben, das demokratisiert ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich will von
dir auch nicht getragen werden.)
Ich will nicht ergeben die Bürgermeisterin
bzw. den Bürgermeister tragen. Ich bin für
die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw.
des Bürgermeisters, weil diese grundsätzlich richtig ist. Die Rahmenbedingungen
müssen bestehen, hier hat Bgm.-Stellv.
Gruber absolut Recht.
Frau Bürgermeisterin, wie das Denken bei
manchen ist, erkennt man schon daran,
dass wir in diesem Gemeinderat derart
Stadtsenat-lastig sind.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Du hättest die
Chance gehabt, in den Stadtsenat zu
kommen.)
Dieser Kelch ging Gott sei Dank an mir
vorüber.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich hätte Dich
gerne im Stadtsenat gehabt.)
Ich nicht, ganz ehrlich nicht.
Wie Stadtsenat-lastig wir sind erkennt man
auch daran, dass ich als naiver Mensch
davon ausgegangen bin, dass das
höchste Gremium der Gemeinderat sei
und der Stadtsenat nur das Arbeitsgremium des Gemeinderates ist. In Wirklichkeit
ist der Gemeinderat der Erfüllungsgehilfe
des Stadtsenates. Wie die Gedanken hier
sind, erkennt man daran, dass mir Leute
mit einem Einkommen von € 13.000,-brutto pro Monat erklären, dass Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gefälligst
einmal in der Woche einen halben Tag
während ihrer Arbeitszeit zur Verfügung
stehen müssen. Das ist unglaublich, was
ich hier höre.
Wir haben die Termine so zu setzen, dass
wir auch am Wochenende arbeiten