Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.82
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- 586 -
die Debatte zur Anfragebeantwortung zu
eröffnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
RUDI und FPÖ; 9 Stimmen):
Abgelehnt.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern in der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.
58.2
I-OEF 150/2010
Gesamtkonzept Innsbruck-Süd,
B 174 Innsbrucker Straße,
Graßmayrkreuzung, neue Anbindung Südbahnstraße, Ausbauprojekt 2009, derzeitiger Stand
(ÖVP)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der ÖVP (Seite 553)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Straßenbauverfahren bei
den Behörden des Landes Tirol und der
Stadt Innsbruck wurden zeitgerecht
eingeleitet. Aufgrund von Parteieneinwendungen und mangels bislang erzielter
zivilrechtlicher Vereinbarungen zu
Grundinanspruchnahmen konnten die
Straßenbauverfahren noch nicht abgeschlossen werden.
Zu Frage 2.: Mit den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) konnte ein positives
Verhandlungsergebnis zur Grundeinlöse
erzielt werden.
Zu Frage 3.: Mit Werner Gasser konnte
ebenso wie mit den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) ein positives
Verhandlungsergebnis erzielt werden. Für
ein östlich bzw. nördlich anschließendes
Grundstück bestehen stark divergierende
Vorstellungen des Einlösepreises, da die
Unbebaubarkeitsregel gemäß § 66 Tiroler
Straßengesetz (TirStG) von den Eigentümern nicht akzeptiert wird, sodass es
dafür voraussichtlich zur einem Grundeinlöseverfahren nach rechtskräftigem
Straßenbaubescheid kommen dürfte.
Zu Frage 4.: Der Pechepark kann nur bei
Umsetzung des eingereichten Straßenbauprojektes samt beantragten Grundeinlösen vergrößert werden. Die Auflassung
GR-Sitzung 14.10.2010
eines der beiden bestehenden Fahrstreifen der Südbahnstraße im Bereich
Pechepark ist Bestandteil des eingereichten Straßenbauprojektes.
Zu Frage 5.: Das eingereichte Straßenbauprojekt endet nördlich der Kreuzung
Südbahnstraße/Liebeneggstraße. Die
Einrichtung eines eigenen Busfahrstreifens ist ab dieser Kreuzung stadteinwärts
vorgesehen, jedoch nicht Gegenstand des
laufenden Straßenbauverfahrens und
unabhängig davon zu realisieren.
Zu Frage 6.: Die Renovierung bzw. eine
Neugestaltung des Kaiserschützenplatzes
wird im Zusammenhang mit dem möglichen Entfall des Busfahrstreifens stadteinwärts von der Franz-Fischer-Straße zur
Leopoldstraße gesehen. Dafür soll der
Busverkehr über die Franz-Fischer-Straße
- Schidlachstraße - Liebeneggstraße direkt
zur Südbahnstraße geführt werden. In
erster Linie ist für diese alternative
(Regional-) Busführung der Ausbau der
Südbahnstraße nördlich der Liebeneggstraße erforderlich. Das derzeit eingereichte Straßenbauprojekt bezieht sich auf den
südlich gelegenen Abschnitt.
Zu Frage 7.: Land Tirol und Stadt Innsbruck haben im Rahmen der vorbereitenden Bodenerkundungen auch archäologische Sondierungen beauftragt, um
bessere Kenntnisse der Funderwartung
und damit auch der Wechselwirkungen mit
dem Straßenbauvorhaben zu erzielen.
Diese Bodenerkundungen sind nicht
abgeschlossen und werden nach Grundeinlösen insbesondere im Bereich südlich
der Olympiabrücke bzw. nördlich der
Graßmayrstraße fortgeführt. Der bisherige
Fund des spätrömischen Atriumbades liegt
auf städtischer Grundfläche.
Die römische Anlage erstreckt sich jedoch
auch unter den Straßenkörper der
Leopoldstraße und der B174 Innsbrucker
Straße. Die dort erwartete Fortsetzung der
Räume wird voraussichtlich im Zuge der
Bauarbeiten für die Graßmayrkreuzung
erkundet, freigelegt und dokumentiert. Der
bisherige Fund wurde nach erfolgter
archäologisch-wissenschaftlicher Dokumentation und Entnahme von Fundstücken aus Sicherheitsgründen wieder
ordnungsgemäß mit Erdmaterial abgedeckt. Hinsichtlich der weiteren Vorge-