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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.44

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3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich
des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau –
die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden,
erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen
bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller
Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie
bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des
Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame
Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses bzw. des hinterlegten Haftbriefs.

Begehungen und
Maßnahmen

Im dritten Quartal 2016 war die Kontrollabteilung bei sechs Abnahmebegehung zugegen, in deren Rahmen über die Freigabe von insgesamt € 95.800,73 befunden wurde.
In einem Fall wurde eine Laufzeitverlängerung des Haftbriefes vereinbart, nachdem im Zuge der Begehung von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen Schadeinwirkungen im Bereich bestehender
Brückenwiderlager festgestellt wurden. Hierbei handelte es sich einerseits um Feuchteangriffe, deren Ursache und ggf. künftige Vermeidung
sich erst nach Vornahme von notwendigen Reinigungsarbeiten am
Fahrbahnübergang feststellen lassen und anderseits um Beschädigungen und das Auftreten von Korrosion an den vorhandenen Schutzgittern. Nachdem unabhängig vom Freigabeobjekt dasselbe Unternehmen mit den Bauarbeiten an einem neuen Brückenbauwerk im
Zuge des Regionalbahnbaues betraut wurde, welches unmittelbar an
das bestehende anschließt, wurde die Durchführung der beanstandeten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten mit entsprechender Verlängerung des Haftbriefes beschlossen.
In weiteren Freigabebegehungen konnten zum Teil geringfügige Schäden bzw. Beeinträchtigungen festgestellt werden, welche in den überwiegenden Fällen auf Abnützungen zurückzuführen waren. In einem
Fall wurde zusätzlich die Auskunft einer externen Fachkraft zu Rate
gezogen. In den gewährleistungsrelevanten Fällen nahmen die Auftragnehmer die Mängelbehebung vor Ablauf des Haftbriefes vor, so
dass eine entsprechende Freigabe mit Ablauf erfolgen konnte.

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Zl. KA-14020/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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