Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf
- S.11
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person mitsamt dem ganzen Risiko machen
würden.
Ich darf auch daran erinnern, dass alle hier
im Gemeinderat angelobt sind und wir entsprechend sorgfältig vorgehen müssen.
Wenn Sie zur Auffassung kommen, dass
Sie mit Ihrem privaten Geld, dieses Geschäft nicht machen würden, dann ist dieser
unterbreitete Vorschlag abzulehnen. Wenn
Sie anderer Ansicht sind, dann müssen Sie
dieser Vorlage zustimmen. Ich würde Sie
aber gleich bitten, persönlich zu erklären,
dass Sie die gesamte Haftung für jene
Mehrkosten, die die Stadt Innsbruck über
dem marktüblichen Preis für dieses Geschäft zu entrichten und zu bezahlen hat,
übernehmen. Dies persönlich zur ungeteilten Hand, das wäre meine Empfehlung.
Wenn Sie die Sache nach Ihrem Gewissen
geprüft haben, sollte das möglich sein.
Ich rede Ihnen deshalb so fest ins Gewissen, weil ich persönlich einfach der festen
Überzeugung bin, dass die Stadt Innsbruck
nicht dazu übergehen darf, sich treiben zu
lassen und letztendlich Preise zu zahlen,
die nicht mehr real vertretbar sind.
Mein Vorschlag würde lauten, dass wir dieses Geschäft ablehnen. Nehmen wir nicht
den Betrag in der Höhe von € 5 Mio in die
Hand, um dieses Vorkaufsrecht auszulösen,
sondern wir sollten einfach die Frist verstreichen lassen. Die Frist ist mit
31.10.2012 abgelaufen. Wir haben dann gar
nichts zu tun. Wir nehmen auch kein Geld in
die Hand. Was passiert dann? Es wird der
Investor, der den Betrag in der Höhe von
€ 5 Mio geboten hat und das Baurecht wollte, dieses auch haben.
Was kann der Investor mit diesem alten
Vertrag anfangen? Er hat dann das Baurecht und kann laut dem alten Vertrag, dieses auch kaufen. Im Übrigen ist im alten
Vertrag auch geregelt, dass der Investor
dann das Kontaminationsrisiko trägt. Dies
fällt nicht mehr auf die Stadt Innsbruck zurück. Die Rahmenbedingungen mit Ausnahme des Preises sind in diesem alten
Vertrag nicht mehr geregelt. Über diese Bedingungen müsste man noch einmal verhandeln.
Der Investor müsste sich dann überlegen,
ob er wirklich neben dem Baurecht das
Grundstück auch noch von der Stadt Innsbruck kaufen möchte, denn er wird sicher
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012
Rahmenbedingungen "aufgebrummt" bekommen. Die Stadt Innsbruck hat die Planungshand auf diesem Grundstück und
kann bestimmen, was dort passieren wird.
Das alles verbunden mit dem Risiko, dass
das Sicherheitszentrum, welches auf dem
Grundstück entstehen sollte, doch nicht realisiert wird.
Das ganze Risiko müsste der Investor
übernehmen und er müsste sich auch diesen Fragen stellen. Nach den bis jetzt gescheiterten Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wird
der Investor wohl eher abwägen, ob es sich
schon rentiert, für dieses Grundstück viel
Geld auszugeben. Der Investor weiß nicht,
ob er je etwas auf diesem Fleck realisieren
kann und halbwegs jenes Geld, das er investiert hat, wieder zurück erhält.
Der Investor bezahlt € 5 Mio plus den Betrag in der Höhe von € 5,3 Mio, wie die Frau
Bürgermeisterin gerechnet hat, jedoch
müsste das eigentlich ein Betrag in der Höhe von € 6,8 Mio sein. Das Areal wird gekauft und wenn das Sicherheitszentrum,
nicht errichtet wird, haben Sie sich dann
einmal durchgerechnet, zu welchem Preis
der Investor auf diesem diesem Grundstück
Wohnbau realisieren müsste, um auf eine
halbwegs annehmbare Summe bzw. einen
Ausgleich zu kommen? So etwas könnte
der Investor nie und nimmer errichten, denn
der Quadratmeterpreis würde dann bei
€ 750,-- oder € 800,-- aufwärts liegen.
Den sozialen Wohnbau kann man dann auf
jeden Fall vergessen. Ich glaube, dass sich
der Investor gut überlegen wird, ob er die
Kaufmöglichkeit aus dem alten Vertrag
nützt. Wenn der Investor diese Option nützt,
dann müssen wir über die Rahmenbedingungen sprechen bzw. verhandeln. Wenn
wir jetzt dieses Baurecht um € 5 Mio einlösen, dann haben wir keine Gewissheit, ob
der Investor wirklich Interesse an dem
Grundstück hat. Wir haben heute keinen
Vertrag vorliegen, denn dieser soll uns erst
in den nächsten Wochen bzw. zur nächsten
Sitzung des Gemeinderates vorgelegt werden, da über diesen erst verhandelt wird.
Wir wissen nicht, ob dieser Vertrag überhaupt annehmbar sein wird und Verhandlungspositionen einnimmt, die die Stadt Innsbruck mittragen kann. Wenn der Investor